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Liebe Frau Bader, ich kann mir vorstellen, daß diese Fragen sehr oft kommen, bitte sie aber trotzdem um eine Beantwortung, da ich in der Suchfunktion leider nicht die richtige fürmich zutreffende gefunden habe: Und zwar bin ich bis Juli 2001 im Erziehungsurlaub und bekomme die 600 DM. Im Januar 2001 ist der ET FÜR MEIN NÄCHSTES Kind. Der Mutterschutz würde also amn 12. Dezember 2000 beginnen. Habe ich als Arbeitslose (vor der Geburt des 1. Kindes) jetzt beim nächsten Ansprcuh auf Mutterschaftsgeld? Und läuft das Erziehungsgeld für das erste Kind nebenher oder muß ich dieses dann abmelden für die Zeit? Was ist noch zu beachten? Vielen Dank im voraus, DaniB.
Liebe Dani, 1. Das MG wird auf das EG angerechnet (oft gibt es dann kein EG mehr) 2. Sie bekommen Mutterschaftsgeld, wenn Sie längere Zeit gesetzl. + selbstständig KK-versichert sind. Gruß, NB
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