Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzfrist; Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzfrist; Elternzeit

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Hallo, ich habe da gleich zwei Fragen,die mich "quälen". 1. Wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt mit zur Elternzeit angerechnet? Ich meine: Unser 1. Kind kommt z. Bsp. am 13. März zur Welt. Ich möchte 1 Jahr Elternzeit beantragen. Bedeutet das nun, daß diese bis 13. März 2006 geht (incl. Mutterschutz) und ich dann ab 14. März 2006 wieder zur Arbeit "muß"? Wenn ja, ist das doch kein Jahr sondern nur 10 Monate Elternzeit. Oder verstehe ich das falsch? 2. Wenn unser Baby 1 Woche eher kommt oder einige Tage, werden diese "eher"-Tage nach der Geburt als Mutterschutz gewährt? Also, die Tage, die mir vor der Geburt durch das "früher-zur-Welt-kommen" zum kompletten 6wöchigen MS fehlen, werden diese dafür an den 8wöchigen MS nach der Geburt angerechnet? Oder bleibt es bei 8 Wochen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, zählt dazu 2. Man hat mind. die 14 Wo, wenn es später kommt entsprechend mehr,. Gruß, NB


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1. Elternzeit - wenn Du ein Jahr nimmst - endet am 1. Geburtstag Deines Kindes. Dein erster Arbeitstag ist also der 1. GEburtstag - und nicht erst der Tag drauf. 2. was das Kind zu früh kommt, wird hinten drangehängt, Du hast also mindestens 14 Wochen Mutterschutz


Mitglied inaktiv

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Zu 1.) Du kannst taggenau EZ nehemn, wie Du willst. Schreib einfach ein festes Datum (1.3.2006) rein und dann arbeitest Du eben am 2.3.2006 wieder :-) Zu 2.) Sollte das Kind in den ersten 6 Wochen der Mutterschutzfrist kommen, werden die fehlenden tage angerechnet. Dein frühester Ende des Mutterschutzes ist also der jetzt schon errechnete. Früher war das anders. Viele Grüße Désirée


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