Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

VMBB

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Momentan bin ich in Elternzeit mit Kind 1. Ein Jahr 65% und jetzt 2 Jahre ohne. Die Stelle ist Vollzeit unbefristet. Wenn ich schwanger werden würde in den 2 Jahren würde ich dann volles Gehalt im Mutterschutz also 6 Wochen vor und 8 Wochen danach bekommen? Oder muss dass Kind auch innerhalb der 2 Jahre geboren werden? Oder ist es möglich kurz vor Ablauf der Elternzeit in neuen Mutterschutz zu gehen? Wenn ich schwanger wäre würde ich doch sowieso nicht gekündigt werden können ? Vielen Dank für ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe die Situation nicht so ganz. Sie haben eine Vollzeitstelle. Und sind in Elternzeit. Dann können Sie die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und für die Vollzeit Mutterschaftsgeld bekommen. Liebe Grüße NB


MamavonMia123

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Ich finde deine Frage etwas wirr gestellt, Versuche aber dennoch Mal allgemein zu antworten: Wenn du erneut schwanger wirst und dich noch bis zu Beginn des Mutterschutzes in EZ befindest, kannst du diese auf einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes vorzeitig beenden und bekommst dein normales Gehalt im Mutterschutz ausbezahlt (zum Teil von der Krankenkasse, den Rest vom AG). Wenn du aktuell 2 Jahre EZ genommen hat, kannst du die EZ auch un das 3. Jahr verlängern, falls dies nötig ist. Abhängig davon wann der Mutterschutz beginnt. Der Vollständigkeit halber: Das Elterngeld berechnet sich aber davon unabhängig aus den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes. Monate mit Mutterschutz und solche mit EG-Bezug bis zum 14.Lebensmonat von Kind1 werden dabei nicht berücksichtigt. (Sofern du nicht selbstständig bist, dann gilt anderes.)


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