Kornblume2016
Hallo frau Bader, angenommen meine Teilzeittätigkeit in Elternzeit endet zum 30.4. und ich arbeite einen Monat vollzeit ganz normal (also nicht in EZ) bis mein Mutterschutz beginnt. Wie wird dann das Mutterschaftsgeld berechnet? Den einen Monat und die beiden anderen Monate aus der Zeit vor dem ersten Kind? Vielen Dank!
Hallo, für das Mutterschaftsgeld ist das unerheblich. Sie beenden am Tag vor Beginn Ihrer vorherigen Elternzeit und damit tritt automatisch der Vollzeitvertrag wieder in Kraft. Somit bekommen Sie auf jeden Fall Mutterschaftsgeld aus der Vollzeittätigkeit. Sie erhöhen dadurch nur das Elterngeld. Liebe Grüße NB
mellomania
das erste kind hat damit überhaupt nix zu tun. das mutterschaftsgeld erhälst du aus der vollzeit.
Kornblume2016
Aber ich arbeite nur einen Monat in VZ, vorher war ich in EZ, und normalerweise wird das Mutterschaftsgeld aus den letzten drei Monaten vor Beginn des muschus berechnet..
sternenfee75
Der Durchschnitt wird nur bei Müttern berechnet, die wechselndes Einkommen haben. In diesem Fall gilt nur der Vollzeitvertrag.
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