Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mutterschutz-urlaub?

Frage: mutterschutz-urlaub?

Mitglied inaktiv

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hallo! habe da gleich mal 2 fragen. ich bin seit 21.märz(9ssw)im frühzeitigen mutterschutz da ich seit der 6ssw an verdammter übelkeit leide. letzte woche lag ich sogar im kh. mein arzt meinte das mir eine infusionskur vielleicht helfen könnte weil ich auf medikamente überhaupt nicht reagiere. sie hat mir leider nicht geholfen. jetzt bin ich schon seit 10 wochen zu hause und nur am brechen. jetzt hat mir mein arzt urlaub empfohlen. habe aber vergessen ihn zu erinnern das ich im mutterschutz bin. so und jetzt meine zweite frage: bin seit 30.07.2000 in meiner arbeit(kindergarten)angestellt und seit 21.03 freigestellt. bekomme jetzt von der krankenkasser meinen lohn doch von wem bekomme ich mein urlaubs bzw.weihnachtsgeld? danke jetzt schon bine+wuzi 16ssw


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wieso sind Sie im Mutterschutz? Sie können doch erst so in der 20 Woche sein? Oder meinen Sie Elternzeit? 2. inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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"Frühzeitigen Mutterschutz" gibt es gar nicht: entweder bist Du krankgeschrieben oder hast ein Beschäftigungsverbot. Wenn der Arzt trotz Krankschreibung Ortswechsel (Urlaub) empfiehlt, kann das durchaus sinnvoll sein.


Mitglied inaktiv

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hallo! bei uns in wien ist das ein frühzeitiger mutterschutz.=freistellung


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