Neucar4
Hallo Frau Bader, ich habe vor 6 Wochen unser 2. Kind zur Welt gebracht. Unser 1. Kind (2 Jahre alt) hatte eine starke Bronchitis und musste sehr umsorgt werden. Ich konnte nicht beide Kinder gleichzeitig betreuen. Mein Mann ist 1 Tag zuhause geblieben und hat eine Bescheinigung vom Kinderarzt für den Bezug von Kinderkrankentagegeld bekommen. Die Krankenkasse hat es bestätigt das es möglich ist, da ich noch im Mutterschutz/Wochenbett bin. Jetzt fordert der Arbeitgeber eine Krankschreibung (Nachweis)von mir, dass ich nicht beide Kinder betreuen konnte. Daher wäre meine Frage ob ich verpflichtet bin eine solche vorzulegen. Ich hoffe, dass mein Problem verständlich beschrieben ist. Beste Grüße, Neucar4
Hallo, grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nur, wenn es niemand anderen gibt, der das Kind betreuen kann. Genau das ist der Punkt, an denen der Arbeitgeber ansetzt. Grundsätzlich können Sie ja, auch mit einem zweiten Kind, das erste Kind betreuen. Er will deshalb den Nachweis, dass es in diesem Fall nicht möglich war. Liebe Grüße NB
Neucar4
Vielen Dank für ihre Antwort. Meine Frage wäre ob es verpflichtend ist. Meine Frauenärztin sagt, sie darf mir keine Krankschreibung ausstellen, da ich ja ohnehin im Mutterschutz bin. Aus ärztlicher Sicht wäre es in dem Fall nachvollziehbar das ich die Betreuung nicht übernehmen kann. Vielen Dank im Voraus Neucar4
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