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Liebe Frau Bader, ich kenn das Mutterschutzgesetz und weiß, was mir als stillende Mutter zusteht. Mein Job besteht aber nunmal auch aus Nachtarbeit, ohne die es in der Arbeit mit Jugendlichen in einem Kinderheim nicht geht. Ich möchte aber meine Tochter gern weiter stillen. Weiß aber auch, daß es für meinen Chef keine Alternative ist, mich ständig für ein paar Stillpause nach Hause zu schicken. Meine Frage jetzt, kann ich auf meinen Wunsch hin trotzdem die Nacht arbeiten? Oder ist das Gesetz als MUSS gedacht? Denn ich will schon gern beides unter einen Hut bringen. Danke für die Antwort und noch einen schönen Sonntag Grit
Liebe Grit, es handelt sich um ein generelles Verbot.Nach dem Gesetz kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen. N. Bader
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