Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz/Elternzeit beim zweiten Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz/Elternzeit beim zweiten Kind

Marie2102

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Hallo Frau Bader, ich bin im Moment etwas verwirrt und hoffe sie können mich beruhigen. Ich befinde mich zur Zeit in meiner 2 Jährigen Elternzeit meiner ersten Tochter die am 30.04.2011 geboren wurde. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein errechneter Geburtstermin ist der 05.06.2013. Ich habe mit meiner Krankenkasse telefoniert um mich zu erkundigen wie es mit meiner ersten Elternzeit bzw mein neuer Mutterschutz und Mutterschaftsgeld steht. Die Angestellte meinte, da meine erste Tochter am 30.04.2013 2 Jahre alt wird, somit an DIESEM Tag meine bisher beantragte 2 jährige EZ endet, soll ich dies schrftlich bei meinem Arbeitegeber einreichen ( Beendigung der ersten Elternzeit ) ,da ich ja am 01.05 2013 in den neuen Mutterschutz übergehe und somit abgesichert bin und mir DANN das Mutterschaftsgeld zustehe. Dann mit der Geburt des zweiten Kindes die neue Elternzeit einreichen. Ich war froh das ich so gut "geplant" habe und ich reibungslos von der ersten EZ in den Mutterschutz übergehe. Jetzt habe ich aber im Internet recherchiert und gelesen das ich gar nicht AM Tag des Geburtstages meiner ersten Tochter die EZ beende sondern einen Tag VOR ihrem Geburtstag........ :-( Was soll ich jetzt machen? Bedeutet das das ich am 30.04. arbeiten müsste für einen Tag und dann am 01.05 in Mutterschutz gehe???? Ich wollte zuerst meine EZ auf 3 Jahre verlängern aber die Frau von der Krankenkasse sagt dann würde mir das Mutterschaftsgeld für das jetztige Kind wegfallen???????!!!!! Was soll ich tun? Ich finde es schrecklich einen Tag arbeiten zu müssen um dann in den Mutterschutz zu gehen? Bin verzweifelt.....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Liebe Grüße, NB


Marie2102

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oder wäre es möglich meiner Frauenärtzin zu sagen sie solle den. 04.06.2013 als Vorraussichtlichen Geburtstermin eintragen, also einen Tag vorher, damit ich reibungslos übergehe?? :-( verzweifelt


kirasee

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Vielleicht passiert es ja auch, dass dein Gyn. dir ein Arbeitsverbot für die letzten Wochen austellt, oder dich die eine Woche Krankschreibt, wenn du z.B. dicke Beine hast oder dir schwindelig is, wäre das bstimmt möglich. LG


SumSum076

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Wie wärs mit einer legalen Methode? Nimm Urlaub! Du hast Anspruch auf Urlaub für 2013. Und zwar für die Monate April bis Juli. Das sind beim Mindesturlaub von 24 Tagen immerhin 8 Tage für 2013. Käme dein Kind auch nur 1 Tag später, würde dein Mutterschutz bis in den August reichen und du hättest 10 Tage Urlaub. Davon abgesehen beginnt der Mutterschutz beim Entbindungstermin 05.06. schon am 23. April! Wo ist also dein Problem? Du bist vom 23.04. bis 29.04. gleichzeitig in Elternzeit und im Mutterschutz! 2 legale Gründe, um nicht arbeiten zu gehen! Du kannst sogar hingehen und pünktlich zum Mutterschutzbeginn (bzw zum 22.04.13) die Elternzeit unterbrechen! Dann ist dein EZ-Ende der 22.04 und der MuSchu-Beginn der 23.04.13. Da brauchst du ebenfalls nicht arbeiten zu gehen. Hat aber den Vorteil, dass du schon ab 23.04. das volle Mutterschaftsgeld bekommst (und nicht erst ab 30.04.) Gruß Sabine


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