Zahnfee1311
Hallo Frau Bader, ich bin bereits Mama einer 18 Monate alten Tochter und laße mir bis zu ihrem 2. Lebensjahr das Elterngeld auszahlen (über 24 Monate). Dieses endet im Februar 2013. Den Antrag auf Elternzeit habe ich auch über 2 Jahre beantragt. Somit wollte ich im März 2013 auf 400 Euro basis wieder arbeiten. Für meinen Chef war dies auch Ok. Jetzt bin ich aber wieder schwanger und erwarte im April 2013 mein zweites Kind. Da ich in einem Beruf mit sofortigem Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft arbeite und somit leider nicht im März arbeiten gehen kann, würde mich mal interessieren wie sich das so mit dem Mutterschutz verhält. Ich würde, wenn ich von meinem errechneten Entbindungstermin ausgehe, am 01.03 in den Mutterschutz gehen. Steht mir somit das Mutterschaftsgeld zu obwohl ich nicht arbeiten gehe/bzw. kann? Wie verhält sich das mit dem Elterngeld? Bekomme ich ab dem Geburtsmonat meines zweiten Kindes den Mindessatz von 300 Euro und dies für 1 Jahr? Ich hoffe sie können mir etwas helfen. Vielen Dank im Vorraus. Liebe Grüße Zahnfee
Hallo, es kommt darauf an, ob die Sache mit dem 400er schon fest steht, also vertraglich vereinbart ist. Wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes kein versicherungspflichtiges Arbeitsverh. haben, bekommen Sie kein MG, sondern nur den Einmalbetrag Lieeb Grüsse, NB
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