Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch durch Mutterschutz beim zweiten Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubsanspruch durch Mutterschutz beim zweiten Kind

Wir123

Beitrag melden

Hallo, ich mache z.Z. Teilzeit während Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger. Mir wurde geraten die Elternzeit des ersten Kindes zum Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind zu beenden. Damit erhalten ich dann Mutterschaftsgeld für eine Vollzeitbeschäftigung. Auch der Urlaub für die Zeit des Mutterschutzes wird wieder für eine Vollzeitbeschäftigung berechnet. Mein Arbeitgeber möchte, dass der Urlaub komplett genommen wird (also keine übrigen Tage mehr). Es scheint nun eine Neue EU-Bestimmung zu geben, dass Vollzeit-Urlaub auch nur während der Vollzeitbeschäftigung genommen werden darf. In meinem Fall wäre das aber dann der Mutterschutz (=Beschäftigungsverbot), also so nicht umsetzbar. Hat noch jemand eine Ähnliche Situation? Ich kenn mich leider gerade nicht aus, wie das laufen soll... Vielen Dank schon mal für eure Antworten!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das sind doch zwei unabhängige Punkte. Zum einen beenden sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Zum anderen können Sie den Vollzeiturlaub nur bei Vollzeitbeschäftigung nehmen, bzw. er wird mit Vollzeit-Lohn bezahlt. Das können Sie doch noch nach der Elternzeit tun. Liebe Grüße NB


desireekk

Beitrag melden

Hallo, Du erwirbst VZ-Urlaubsanspruch den Du aufgrund der Umstände eben NICHT nehmen kannst sondern behältst. Nicht schön für die Bilanz Deines AG (weil er das als Verbindlichkeit mit sich rumträgt) aber nun mal nicht zu ändern. Da kannst Du ja gar nichts dafür Gruss D


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag allerseits, am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen: 1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt begi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  hier kurz ein paar Eckdaten zu meiner Situation: - im März 2022 kam mein erstes Kind zur Welt. Damals war ich noch in einem Angestelltenverhältnis - im September 2023 endete meine Elternzeit und ich bin für zwei Monate zurück zu meiner damaligen Arbeitsstelle gekommen, um ein finales Projekt zu beendigen. - ...

Guten Tag Frau Bader,   Auch hier nochmal ein großes Danke, dass Sie meine Fragen immer beantworten und erklären:)    Nun ist die Elternzeit geklärt. Ich werde (voraussichtlich) am 20.02.25 wieder mein ersten Arbeitstag haben. Werde in Vollzeit zurückkehren.  Ich habe noch Alturlaub von 2023  -  9Tage. Mein Jahresurlaub sind 30 T ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü ...

Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Al ...

Hallo, meine Frage bezieht sich auf meinen Urlaubsanspruch. Ich bin 2020 zum ersten Mal schwanger geworden, kam aufgrund von Corona ins BV. Danach kam der Mutterschutz und eine drei-jährige Elternzeit. Aus dieser Zeit habe ich einen Anspruch noch auf 25 Urlaubstage. Nun bin ich 2024 kurz vor Ende meiner Elterzeit wieder schwanger und bin ...

Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch.  Ich habe Elternzeit von Oktober 22 bis Juli 23 bezogen. Als ich mein Antrag auf Elternzeit gestellt habe, wurde vom AG kein Gebrauch von der Kürzung um 1/12 gemacht. Demzufolge geh ich ja davon aus, das er den Urlaub nicht kürzt.  Ich scheide zum 31.05.24 aus dem Unternehmen freiwilli ...

Hallo Fr. Bader und hallo an alle Mamas.  gibt es irgendeinen Trick wie ich beim zweiten Kind noch mehr Elterngeld bekommen kann als 300,-€ ?  Mein erstes Kind kam im April 2022 zur Welt und mein Arbeitsvertrag endete im März 2022 und habe Elterngeld erhalten was akzeptabel war.  Seit dem bin ich zuhause mit meiner Tochter da sie keinen Krippen ...

Hallo Frau Bader,  ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...

Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen.  Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...