Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz / Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz / Elterngeld

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Hallo, ich werde ab 21. Februar in den Mutterschutz gehen und Ostern dann hoffentlich meinen Nachwuchs in den Händen halten. Wahrscheinlich werde ich schon jetzt mit einem Beschäftigungsverbot zu Hause bleiben. Ich habe nun schon öfter gelesen, dass das Mutterschaftsgeld dem Elterngeld angerechnet wird und man somit einiges weniger bekommt. Sprich, die Zeit im Mutterschutz wird der Elternzeit angerechnet, somit habe ich nur 10 Monate Elternzeit (will 1 Jahr zu Hause bleiben)?!?! Wie ist es mit dem Geld, bekomme ich dann die Anfangszeit in der Elternzeit weniger? Oder gar überhaupt nichts? Ich hab schon so viel gelesen, werde aber nicht schlau daraus, weil überall etwas anderes steht. Vielleicht kann mir das jemand einigermaßen in Zahlen verdeutlichen(habe zur Zeit 1350€netto)???


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Hallo Wenn Du die letzten 12 Monate vor Geburt, und das Beschäftigungsverbot wird ja 1:1 Dein Gehalt sein, die genannte Summe verdient hast, dann bekommst Du ja etwa 900 Euro Elterngeld. Diese bekommst Du NACH dem Mutterschutz, also ab Monat 3- einschliesslich 12. Du hast ja im Mutterschutz nach der Geburt auch Deinen normalen Lohn durch KK und Arbeitgeber. Von daher sind es nur 10 Monate. Für Mütter die keinen Job haben, und somit kein Mutterschaftsgeld erhalten nach Geburt, geht es die 12 Monate ab der Geburt. Du bist aber ja die ersten 2 Monate finanziell abgesichert. So habe ich es zumindest erklärt bekommen. Grus, Panija


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hmm okay, soweit so gut. nur wenn das mutterschaftsgeld für das elterngeld angerechnet wird (So wie ich das ja gehört bzw. gelesen habe), dann wäre es ja so, dass ich in der ab dem 3 monat normal elterngeld bekomme, jedoch erstmal weniger - bzw. nichts, da das elterngeld ja auf ein jahr verteilt wird ich aber insgesamt durch die höhe des mutterschaftsgeldes mehr bekommen. ich versuche es mal in zahlen zu verdeutlichen, ist etwas schwer zu erklären. April 1350€ vom AG und Krankenkasse Mai 1350€ vom AG und Krankenkasse Juni 900€ Elterngeld?!?! ist das so richtig?? Ich habe gehört und gelesen, im Juni bekomme ich nichts, da die 450€ die ich im April und Maii (somit 900€) mehr hatte mit angerechnet werden. Sprich, ich wäre einen Monat vollständig ohne Geld. Wie gesagt, ich weiß nicht, ob es stimmt. Mir haben es nur mehrere Seiten erzählt und ich mache mir natürlich schon Gedanken, wenn es so sein sollte, wie ich das dann hinkriegen soll. Danke für die Hilfe!


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Hey Ich weiss ja nicht wann Dein Stichtag ist, aber nehmen wir mal an das Kind kommt am 01.05. zur Welt, dann bekommst Du für den Mai und Juni das Geld aus dem Mutterschutz, also AG und Krankenkasse. Ab Juli greift dann das Elterngeld und zwar für weitere 10 Monate. Dieses berechnet sich aus den 12 Monaten VOR der Geburt des Kindes ! Und davon 67%. Insgesamt bist Du dadurch nach der Geburt 12 Monate abgesichert, wenn Dein Mann keine Elternzeit nimmt. Bist Du alleinerziehend, dann werden 14 Monate ( also abzüglich Mutterschutz 12 Monate ) gezahlt. Du hast keinen Leerlauf. Was für 450 Euro denn mehr ?


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ich hab ja während des mutterschutzes mehr geld als in der elternzeit, monatlich eine differenz von 450€. ich hab das aber auch woanders gepostet und da kam bereits die antwort, dass ich ganz normal das elterngeld dann bekomme und nach dem mutterschutz nicht erstmal ohne geld dastehe. ich lebe mit meinem freund zusammen, wir werden gemeinsames sorgerecht haben, er wird jedoch keine elternzeit beantragen.


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Hey Klar, im Mutterschutz kommst Du auf Dein normales Gehalt, da Du ja gar nicht arbeiten darfst ! Nach den 8 Wochen dürftest Du ja. Wenn Du allerdings bei Deinem Kind bleibst bekommt man 67% des alten Lohnes für ein Jahr als "Ausgleich" Na, dann ist ja alles geklärt :-) Schöne Restschwangerschaft !


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Sorry, dass ich mich so umständlich ausgedrückt habe! Ich habe mir nur Sorgen gemacht, dass es am Ende heißt, dass ich mal einen Monat gucken muss wo ich bleibe! Hast du denn diesen Antrag schonmal ausgefüllt?? Wenn ja, weißt du ja vielleicht, ob ich die Angaben zu Partner überhaupt vollständig machen muss, obwohl er ja keine Elternzeit in Anspruch nehmen wird?? Danke für deine Hilfe!


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Unser Stichtag ist erst der 29.07. , aber ich habe vor ein paar Tagen mit der Elterngeldstelle hier telefoniert und sie hat mir das alles erklärt. Solange der Mann die Monate eh nicht nehmen möchte ( meiner auch nicht, weil das echt ein Verdienstausfall wäre ), dann muss der gar nichts einreichen. Sie ersetzen ja das, was DU als Ausfall hast, weil Du Dein Kind betreust.


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Hallo, du wirfst da zwei sachen durcheinander. 1.) Elterngeld 2.9 Elternzeit zu 1.) Elterngeld gibt es ab geburt für längstens 12 Monate, wobei Leistungen wie Mutterschaftsgeld daerauf angerechnet werden, in den Monaten wo es etwas gibt. Also i. d. R. in den ersten 2 Monaten nach der Geburt. BNur, wenn der MuSchu hintenraus verlängert wird, z. B. wg. Frühgeburt, dann wird länger verrechnet. Auf weitere Monate nach dem MuSchu erfolgt keine Verrechnung. zu 2.) Elternzeit hat man 3 Jahre, das hat mit der Dauer des Elterngeldes (fast) nichts zu tun. Es gibt halt nicht auch für 3 jahre geldliche Leistung sondern "nur" Erhalt des Arbeitsplatzes. Hilft das so? Viele Grüße Désirée


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Jaaa...ihr habt mir sehr geholfen!! Danke für eure Hilfe!!


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