Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz bei Schülern

Frage: Mutterschutz bei Schülern

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

HAllo! ich habe einige Fragen zum Mutterschutz und hoffe, dass sie mir diese beantworten können. Und zwar bin ich Schülerin an einer Fachschule (Fachschule für Sozialpädagogik)in Hessen und mittlerweile in der 15. Woche schwanger. Jetzt wollte ich wissen, ob ich es dort überhaupt sagen muss? Gibt es dafür ein gesetz? Und wenn, wann muss ich es sagen, oder gesagt haben. Und wie sieht es bei Schülern mit dem Mutterschutz aus? Haben die Welchen? Ich würde nämlich gerne so lange wie möglich in die Schule gehen und auch wenn das Kind da ist nach ein paar Wochen wieder, weil ich sonst im Frühling nicht zum Examen zugelassen werde und dann noch ein Jahr länger machen müsste. Im normalen Mutterschutzgesetz stzeht nämlich nichts über Mutterschutz bei Schülern oder Studenten, immer nur Arbeitnehmer. Aber Arbeit ist das ja nicht. Danke für Ihre Hilfe! Schöne Grüße, Lena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Lena, Sie haben völlig recht-das MuSchG gilt für Privatschulen o.ä. nicht (nur für "normale" Berufsschulen). Sie können somit tun, was Sie wollen-nach Rücksprache mit dem Arzt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, dazu habe ich auch gleich eine Frage. Meine Tochter, 17, geht ins Gymnasium. Sie entbindet im August (bayrische Sommerferien) und hat vom Arzt ausgestellt bekommen, dass sie Anfang Juli dann in den Mutterschutz gehen sollte. Wie ist das nun? Dann müsste sie ja rechtlich gesehen zur Schule gehen ABER sie dürfte ja die schwere Büchertasche nicht mehr tragen, das lange Sitzen fällt schwer, Sportunterricht fällt aus. Sie würde es da dann gerne so machen, dass sie, so lange es geht die Abiturfächer besucht (für den Monat Juli) da ja auch alles schwerer wird (sie hat eine Weg zur Schule von etwa einer Stunde - darin eingeschlossen Bus, Bahn und Fußmarsch von etwa 20 min - der dann wohl länger wird weil beschwerlicher UND sie würde dann immer zu spät kommen da alles recht knapp ist). Sie würde dann auch gerne die Schule ab Oktober wieder besuchen (Ferien von Anfang August bis Mitte September) - ist dies dann garnicht möglich? Vielen Dank Carmen H.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Hallo Frau Bader,   ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...