Mitglied inaktiv
HAllo! ich habe einige Fragen zum Mutterschutz und hoffe, dass sie mir diese beantworten können. Und zwar bin ich Schülerin an einer Fachschule (Fachschule für Sozialpädagogik)in Hessen und mittlerweile in der 15. Woche schwanger. Jetzt wollte ich wissen, ob ich es dort überhaupt sagen muss? Gibt es dafür ein gesetz? Und wenn, wann muss ich es sagen, oder gesagt haben. Und wie sieht es bei Schülern mit dem Mutterschutz aus? Haben die Welchen? Ich würde nämlich gerne so lange wie möglich in die Schule gehen und auch wenn das Kind da ist nach ein paar Wochen wieder, weil ich sonst im Frühling nicht zum Examen zugelassen werde und dann noch ein Jahr länger machen müsste. Im normalen Mutterschutzgesetz stzeht nämlich nichts über Mutterschutz bei Schülern oder Studenten, immer nur Arbeitnehmer. Aber Arbeit ist das ja nicht. Danke für Ihre Hilfe! Schöne Grüße, Lena
Liebe Lena, Sie haben völlig recht-das MuSchG gilt für Privatschulen o.ä. nicht (nur für "normale" Berufsschulen). Sie können somit tun, was Sie wollen-nach Rücksprache mit dem Arzt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, dazu habe ich auch gleich eine Frage. Meine Tochter, 17, geht ins Gymnasium. Sie entbindet im August (bayrische Sommerferien) und hat vom Arzt ausgestellt bekommen, dass sie Anfang Juli dann in den Mutterschutz gehen sollte. Wie ist das nun? Dann müsste sie ja rechtlich gesehen zur Schule gehen ABER sie dürfte ja die schwere Büchertasche nicht mehr tragen, das lange Sitzen fällt schwer, Sportunterricht fällt aus. Sie würde es da dann gerne so machen, dass sie, so lange es geht die Abiturfächer besucht (für den Monat Juli) da ja auch alles schwerer wird (sie hat eine Weg zur Schule von etwa einer Stunde - darin eingeschlossen Bus, Bahn und Fußmarsch von etwa 20 min - der dann wohl länger wird weil beschwerlicher UND sie würde dann immer zu spät kommen da alles recht knapp ist). Sie würde dann auch gerne die Schule ab Oktober wieder besuchen (Ferien von Anfang August bis Mitte September) - ist dies dann garnicht möglich? Vielen Dank Carmen H.
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