OliverKöln
Guten Morgen Frau Bader, Danke für Ihren Einsatz in diesem Forum. Die vielen beantworteten Fragen haben uns schon einige Male geholfen. Nun habe ich jedoch eine eigene Frage zum Thema Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot. Zunächst allgemein: Hier im Forum wird häufig geschrieben, dass der Mutterschutzlohn dem Lohn entspricht, den man ohne BV und Schwangerschaft erhalten hätte. Jedoch werden genauso häufig die letzten drei Abrechnungsmonate als Grundlage genannt (so steht es ja auch im Gesetz). Besonders bei Wechsel von VZ in TZ, TZ in VZ oder Tariferhöhungen können sich ja erhebliche Unterschiede ergeben. Wo ist hier genau die Abgrenzung? Konkret geht es bei uns um folgenden Fall: Meine Frau hat noch bis Ende des Jahres Elternzeit. Sie wird jedoch ab März in TZ beim selben AG arbeiten. Wegen der Betreuung arbeite ich im gleichen Zeitraum auch in TZ (Partnerschaftsbonusmonate). Nach der Elternzeit möchte sie wieder in VZ arbeiten. Evtl. auch schon ab August, falls es mit Kita/Tagesmutter klappt und er AG der Beendigung der EZ zustimmt. Im Falle einer Schwangerschaft gilt bei ihrem AG ein sofortiges Beschäftigungsverbot mit Bekanntmachung der Schwangerschaft. Wie berechnet sich hier nun der Mutterschutzlohn? 1. Wenn sie bereits vor März schwanger wird 2. Wenn sie während der TZ Beschäftigung schwanger wird. 3. Wenn während des Beschäftigungsverbots die EZ endet und sie ohne BV wieder VZ arbeiten würde. Die Frage ist jetzt rel. komplex geworden, aber ich hoffe Sie können uns weiterhelfen. Vielen Dank und beste Grüße Oliver
Hallo, das ist ganz einfach. Sie bekommt jeweils den vertraglich vereinbarten Lohn in der jeweiligen Situation. Liebe Grüße NB
Neverland
Entscheidend ist immer der aktuell gültige Vertrag. Nichts anderes. Die 3 Monate sind relevant bei Lohnzahlungen, nicht bei Gehaltszahlungen. Solange deine Frau in EZ ist, bekommt sie TZ-Gehalt. Sowohl bei einem BV, wie auch bei dem Mutterschaftsgeld. Die EZ kann sie auch nur in wenigen Fällen vorzeitig beenden. Das eine wäre, wenn du zB arbeitslos werden würdest, ihr euch trennt oder wenn Du oder das Kind versterben. Wenn der finanzielle Härtefall eintritt. Ein anderer Grund ist der, wenn der neue Mutterschutz beginnt, dann kann die Frau auch ohne Zustimmung des AG die EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden. Der nächste Tag wäre dann der erste reguläre Arbeitstag, an dem dann im Falle deiner Frau der Mutterschutz beginnt. Da die EZ dann nicht mehr besteht, ist damit der VZ-Vertrag der aktuell gültige, deshalb wird nach diesem berechnet. Beendet deine Frau nicht zum neuen Mutterschutz die laufende Elternzeit, dann wär das Mutterschaftsgeld in Höhe von TZ zu berücksichtigen. Mutterschutzlohn ist etwas anderes als Mutterschaftsgeld. Als Mutterschutzlohn wird die in einem BV enthaltende Lohnfortzahlung betitelt. Auch das wird aber immer in Höhe des aktuell gültigen Vertrages bezahlt. Solange deine Frau in EZ ist, bekommt sie also entweder gar nichts, weil sie keine TZ arbeitet, oder sie bekommt TZ-Bezahlung, weil sie in TZ arbeitet oder sie bekommt wider VZ, weil EZ vorbei. Nur vorzeitig die EZ beenden, das kann sie in dem Falle nicht ohne Zustimmung des AG oder Härtefall oder Mutterschutzbeginn. In dem Falle das man noch keine 3 Monate bei Lohn voll bekommt, muss das hochgerechnet werden. So als wenn deine Frau 3 Monate gearbeitet hätte. Bei Gehalt sind es ja immer gleiche Summen, da ist es leichter. Hoffe das war leicht verständlich.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitbemessungszeitraum verschieben
- Kinderzuschlag und Unterhalt
- Elternzeit-Anmeldung Vater Bindungszeitraum
- Elternteilzeit abgelehnt - soll ich jetzt intervenieren, oder erst wenn es"ernst" wird?
- Geburtsurkunde - altes Scheidungsurteil fehlt
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Jugendamt / Elternbeitrag
- Berechnungszeitraum Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
- Mutterschutzlohn beim Job und PJ Aufwandsentschädigung
- Verschiebung Bemessungszeitraum