Schnullerbacke91
Guten Tag , Ich arbeite Teilzeit auf 450€ in meiner Elternzeit . Mein 450€ Job ist der gleiche wie der Vollzeitjob vor meiner Geburt . Meine Elternzeit endet im Dezember . Jetzt bin ich wieder schwanger und Entbindung ist im November . Eigentlich würde ich ja meine Elternzeit vorzeitig beenden um das voll Mutterschaftsgeld zu bekommen . Wird das Mutterschaftsgeld jetzt vom Nebenjob oder von meinem Vollzeitjob ,der gerade ruht, berechnet ? Stehe da total auf dem Schlauch Vielen Dank für die Antwort
Hallo, der Minijob ist ja auf die EZ begrenzt. Endet die EZ endet auch der Minijob u der VZ-Vertrag lebt wieder auf. Sie bekommen also MG aus dem VZ Liebe Grüße NB
Felica
Wenn du deine EZ zum neuen Mutterschutz beendest, dann vom VZ, gibt also bis zu 13 € von der KK, die Differenz zum VZ-Gehalt dann vom AG. Aber nur dann wenn du die EZ wirklich beendest.
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