Kirschbaum 89
Hallo, Ich habe eine Recht knifflige Frage zum Thema Mutterschaftsgeld und hoffe das sie mir dabei helfen können. Ich bin bei meinem Arbeitgeber 1 in Vollzeit angestellt. Bis 2015 habe ich dort gearbeitet, bin dann in ein Beschäftigungsverbot gegangen und habe eine 3 Jährige EZ gehabt. Als diese Endete ging ich in einen unbezahlten Urlaub. Dieser Endete mit dem Beginn einer neuen Mutterschutzfrist. Aktuell befinde ich mich bei Arbeitgeber 1 VZ also in Mutterschutz und plane eine 1 jährige EZ anzuschließen. Während meiner 3 Jährigen EZ habe ich angefangen in Teilzeit, mit Genehmigung von AG1, zu arbeiten (zunächst 60 dann 100 Stunden im Monat, unbefristet). Mit Bekanntgabe der SS ging ich bei AG2 in ein Beschäftigungsverbot und nun fristgerecht in den Mutterschutz. Aktuell finde ich mich bei AG1(Vollzeitstelle unbefristet) sowie AG2 (Teilzeitstelle unbefristeten) im Mutterschutz. Jetzt zu meiner Frage: Ich habe zu Anfang meiner Schutzzeit ganz normal für die 6 Wochen den Anteil der Krankenkasse sowie den Anteil des AG2, bei dem ich ja bis zuletzt ein festes Gehalt hatte, zum Mutterschaftsgeld erhalten. Nun habe ich heute eine Abrechnung meines AG1 erhalten und erhalte auch von ihm ein Mutterschaftsgeld in Höhe meines Verdienstes aus dem VZ Verdienst von 2015. Das wundert mich total. Ist das wirklich richtig und vorallem Rechtens so? Müssen AG 1&2 sich das nicht irgendwie "teilen" oder wird tatsächlich bei beiden der individuelle Verdienst als Grundlage genommen? Ändert dies etwas an der Zahlung dich die KK? Ich habe Sorge das mir das Geld gar nicht zusteht und ich es zurück zahlen muss oder Probleme bei der Beantragung des EG bekomme. Ich hoffe sie verstehen dieses Wirrwarr und können mir helfen. Viel Grüße
Hallo, die KK prüft, ob beide zusammen über die 13 €/tgl. kommen und teilt dann jedem Ag mit, was er zahlen muss. Das errechnet sich aus dem Verhältnis der einzelnen im Durchschnitt ermittelten Nettoarbeitsentgelte zum gesamten Nettoarbeitsentgelt. Liebe Grüße NB
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