bonny1705
Hallo Frau Bader Ich habe eine frage zum mutterschaftsgeld Und zwar habe ich einen Arbeitsvertrag bis 30.06 der nicht verlängert wird. Ich bin ab dem 28.06 im mutterschutz daher wollte ich fragen wie das mit dem Mutterschaftsgeld sich verhält. Bekomme ja bis 30.06 definitiv auch den Anteil vom ag aber wie ist es nach dem 30.06 bekomme ich da nur den Anteil von der kk oder bekomme ich auch den ag - Anteil dann von der kk gezahlt Vielen Dank im voraus Bonny1705
Hallo, sie müssen sicher vorher arbeitssuchend melden und bekommen dann den Anteil des Arbeitgebers ebenfalls von der Krankenkasse in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Vom Arbeitsamt in Höhe des Krankengeldes. Da musst Du Dich ja spätestens bis zum 30.03. melden.
bonny1705
Hallo Sternschnuppe Danke für die Antwort ich werde ja Ende März mich beim Amt melden aber die hatten mir gesagt während den 12 Wochen mutterschutz bekomm ich von denen nichts hatten die mir gesagt
bonny1705
Hallo Sternschnuppe Vielleicht kannst du mir auch in sache bv helfen. Habe jetzt 2 tage beim neuen Arbeitgeber gearbeitet diese Nacht hatte ich so starke unterleibschmerzen bekommen das ich ins Krankenhaus bin der hat mir ein sofortiges beschaftigungsverbot erstellt da ich auch noch Blutungen hatte und eine risikoschwangerschaft habe (noch andere gesundheitliche gründe) jetzt hab ich angst das ich kein gehalt bekomme da ich ja erst 2 tage gearbeitet habe Danke im voraus
Sternenschnuppe
Das Arbeitsamt muss zahlen. Oder war es die Krankenkasse ? Paragrafen wissen ein paar hier, ich leider nicht. Nach dem was Du schilderst wäre eine AU das Mittel der Wahl. Was arbeitest Du denn? Wenn das BV greift bekommst Du das was Du verdienen würdest. Der AG bekommt es von der Krankenkasse wieder. Umlage 2 nennt sich das.
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