Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, zu allererst möchte ich Ihnen die wichtigen Eckdaten zu meiner Person geben: - ich bin aktuell im 9. Monat schwanger, heute ist Beginn des Muterschutzes - aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages bin ich seit 01.01.11 ALG I Empfängerin (seit Februar zusätzlich 165 Euro Minijob). - des weiteren bin ich privat krankenversichert Heute erhielt ich ein Schreiben vom Arbeitsamt, dass die Bewilligung des Arbeitslosengeldes ab Beginn des Mutterschutzes aufgehoben wird, da ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte (§ 142 Abs. 1 Nr. 2). Aber wer soll mir denn bitte Mutterschaftsgeld zahlen??? Die Private Krankenversicherung macht das nicht, Arbeitgeber gibt es keinen und die Mutterschaftsgeldstelle fühlt sich auch nicht zuständig? Wirklich frustrierend, wie man als bisher rechtschaffende Ärztin im Regen stehen gelassen wird. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus, S.F.H
Hallo, wenn Sie noch den Arbeitsvertrag hätten, würde Ihnen eine Leistung der priv. KK im Mutterschutz nicht zustehen. So ist es nach meinem Kenntnisstand leider auch in Ihrem Fall. Sie erhalten nur den Einmalbetrag von www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüsse, NB
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