Krebschen83
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld überall steht das das Elterngeld auf das Mutterschutzgeld angerechnet wird. Wenn ich laut Rechner ca 800 Euro Elterngeld bekommen würde das aber noch auf das Mutterschutzgeld angerechnet wird wielange bekomme ich dann Elterngeld? Oder bekomme ich dann weniger? Ich möchte gerne 12 Monate Elterngeld beziehen. Und ist das Mutterschutzgeld genauso viel wie mein jetziger Nettolohn? Ich bin gesetzlich Krankenversichert. Hoffe Sie haben mein Gedanken wirr warr verstanden Vielen Danke für Ihre Antwort im vorraus
Hallo, in der Mutterschutzfrist bekommen Sie MG in Höhe des letzten Durchschnittslohnes. Ansonsten bekommen Sie 12/ 14 Mo. EG. Da das MG angerechnet wird, bekommen Sie de facto 10/12 Mo. EG Liebe Grüsse, NB
desireekk
Hallo, Elterngeld gibt es "bis zu" 12 Monate. Das bedeutet: die ersten beiden Monate EG werden i. d. R. mit dem MuSchuG verrechnet. Wenn das MuSchuG höher ist als das EG, bekommtm man nicht "mehr" und quasi nur 10 Moante EG. Wenn das MuSchuG niedriger ist, wird bis zur Höhe des EG aufgestockt. I. d. R. bekommt man im MuSchu den Nettolohn weiterhin, der sich in dieser Zeit aus der Zahlung der GKV und einem AG-Zuschuss zum MuSchuG zusammensetzt. Viele Grüße Désirée
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