Mitglied inaktiv
Guten Tag Fr. Bader, ich befinde bis zum 7.4.07 in Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hat dieses Jahr Insolvenz angemeldet und allen Arbeitnehmern bis Mitte diesen Jahres gekündigt. Da ich in der Elternzeit bin, habe ich einen Aufhebungsvertrag mit meiner Firma geschlossen, im dem festgelegt ist, dass ich bis zum Ende meiner Elternzeit über die Firma sozialversichert bin. Nun ist es allerdings so, dass ich wieder schwanger bin und am 27.03.07 mein Mutterschutz (6 Wochen vor Geburt) beginnen wird. Nun meine Frage: Bekomme ich trotz Insolvenz meines Arbeitgebers Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Hallo, entscheidend ist, ob Sie zu Beginn der Mutterschutzfrist noch einen Vertrag haben. Dann bekommen Sie den Lohn weiter. Sonst bekommen Sie für die Zeit des Mutterschutzes Arb-Geld und danach weiter, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, du müsstest Muttershcaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes bekommen, mehr leide rnicht da dein Arbeitsvertrag befristet war und normal ausgelaufen ist. Ruf ruhig mal bei deiner Krankenkasse an, die werden dir das bestätigen. Mfg Justi
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