Mitglied inaktiv
Ich frage im Auftrag einer Freundin. Sie hat am 10.11.04 ein Kind bekommen (4 1/2 Wochen zu früh). Eigentlicher Geburtstermin war der 13.12.04. Nun zu meiner Frage. Ihr Arbeitsverhältnis ging bis zum 31.10.04 (befristeter Vertrag) und der Mutterschaftsurlaub begann am 01.11.04. Also gleich am darauf folgenden Tag. Das Arbeitsamt meinte sie seinen nicht zuständig für sie, was ich verstehe. Jetzt hat sie von Ihrer Krankenkasse die Mitteilung erhalten das sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, da sie am 01.11. ja nich mehr im Arbeitsverhältnis stand. Ist das korrekt so? Müßte die KK nicht den Beginn des Mutterschaftsurlaub zurück rechnen, da das Kind ja zu früh kam? Steht Ihr jetzt gar kein Geld mehr zu? Herzlichen Dank schon mal im vorraus. Sie haben mir schon mal sehr geholfen. Finde es toll das sie sich für sowas hier Zeit nehmen. Danke nochmal. Janine
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und stellen Sie eine allgemeine Frage. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, die KK zahlt nur, wenn du zum Zeitpunkt des Mutterschutzes in einem Arbeitsverhältnis standest. Wenn der Vertrag vorher ausläuft, hast du leider Pech gehabt. Geld bekommt man (wenn man Anspruch darauf hat) insgesamt für 14 Wochen (6 Wochen vorher, 8 Wochen nachher). Wenn das Kind vor dem Stichtag kommt, wird die 'verlorene Zeit' an die 8 Wochen danach rangehangen. Mein Sohn war 4 Wochen zu früh. Geld bekam ich dann für 12 Wochen nach dem ET. Ciao Anja
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