Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld Zeitraum

Frage: Mutterschaftsgeld Zeitraum

annalieschen

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Liebe Frau Bader, ich gehe ab 28. November wieder in den Mutterschutz. Im Moment arbeite ich TZ in Elternzeit bis Ende Oktober. Ich überlege, dass ich die Elternzeit dann auch beende und im November dann die 28 Tage Vollzeit arbeite. Gefunden habe ich: Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Würde da dann der Vollzeit Monat November mit einbezogen werden? Er wird ja theoretisch nicht vollständig abgerechnet, da ab 28.11. der Muttschutz wirkt. Ich bedanke mich für eine Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes ihrer Elternzeit. Dann lebt, wenn Sie es nicht geändert haben, der alte Vollzeitvertrag wieder auf. Der ist Grundlage für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Liebe Grüße NB


Felica

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Wenn du zu Beginn Mutterschutz nicht mehr TZ arbeitest sondern VZ, entweder weil deine EZ eh geendet hat oder du die EZ vorzeitig zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beendest, dann gilt für Mutterschutz nur VZ. Es wird also nur dein VZ Gehalt berechnet. Das mit den 3 Monaten bezieht sich auf Frauen mit wechselndem Einkommen. Die also unabhängig von EZ immer verschiedenen verdienen.


Mitglied inaktiv

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Du musst den November nicht vollzeit arbeiten. Du beendest deine Elternzeit zum 27.11. und dann lebt dein Vollzeitvertrag wieder auf und zählt dann für das Mutterschaftsgeld.


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