Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld vom AG!?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld vom AG!?

kitkat170583

Beitrag melden

die kasse zahlt ja mindestens die 14 wochen auch wenn zwergi früher kommt! muss der arbeitgeber auch die 14 wochen zahlen oder wird der zuschuss von dem taggenau berechnet? mein ag will leider nichts zahlen und deshalb habe ich einen brief fertig gemacht wo genau drin steht wieviel er mir pro tag aufstockend zu dem was ich von der kasse kriege zahlen muss. ausserdem habe ich mir vom amt für arbeitsschutz ein schreiben schicken lassen wo es genau drinsteht das sie zahlen muss und ich habe einen ausdruck aus dem muschu gesetz dazu gelegt! nun weiß ich nicht für welchen zeitraum mein ag bezahlen muss!?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld was genau in der Zeit gezahlt werden, in der auch das Geld von der Krankenkasse geleistet wird. Liebe Grüße, NB


Sonni74LS

Beitrag melden

Guck mal in das Mutterschutzgesetz unter § 14, da ist das in Satz 1 definiert. Ist ja nett, dass das AfA Dir ein Schreiben dazu fertig gemacht hat... Wie kommt man an so etwas ran?


kitkat170583

Beitrag melden

aber kriege ich auch die vollen 14 wochen bezahlt wenn ich nun 2 wochen vor et entbinde? da steige ich nicht so ganz durch bei dem bürokraten kauderwelsch. von der krankenkasse, ja! das weiß ich aber auch von meinem arbeitgeber? ich habe mir §13 und 14 schon vor einiger zeit ausgedruckt um das meinem ag zukommen zu lassen. ich habe bei der behörde für gesundheit und verbraucherschutz (abteilung amt für arbeitsschutz) angerufen weil ich eine frage wegen krankengeld und der höhe des muschu geldes von kasse und ag hatte. die dame musste sich ersteinmal selber schlau machen und hat mich dann am nächsten tag zurück gerufen. habe sie dann gebeten das schriftlich zusammen zu fassen und das hat sie mir dann per e-mail zugeschickt. fertig!


Sonni74LS

Beitrag melden

Also, wenn Du z.B. 2 Wochen vor ET schon entbindest, dann werden diese Dir dann fehlenden Wochen an die Mutterschutzfrist "hinten drangehängt" so dass Du auf jeden Fall immer auf die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen insgesamt kommst. Zitat: Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. (MuSchG § 6) Dein AG muss zahlen... wie kommt der drauf, dass er sich weigern könnte???


kitkat170583

Beitrag melden

weil ich seit oktober krankengeld bezogen habe und er somit die letzten monate ja auch mein gehalt nicht zahlen musste. deswegen war ich etwas verunsichert und habe beim amt für arbeitsschutz angerufen. nachdem ich nämlich mein muschu geld von der kasse bekam (13 euro pro tag) war ich schon etwas verzweifelt. davon kann man ja nicht leben. mit dem krankengeld war es ja schon knapp aber das war ja nur die hälfte vom krankengeld was ich nun bekam!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...

Guten Tag,  die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet.  Steht mir nun für die Berechnung de ...

Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...

Hallo Frau Bader,  bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet.  Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...

Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet.  Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...