Daniela0873
Sehr geehrte Frau Bader, bei Arbeitgeber 1 bin ich Teilzeitbeschäftigt und in Elternzeit mit meinem zweiten Kind, bei Arbeitgeber 2 bin ich auf Minijob Basis beschäftigt und mit dem dritten Kind schwanger im BV. Meine neue Mutterschutzfrist beginnt am 19.11.2017. Muss ich bei Arbeitgeber 2 das Beschäftigungsverhältnis kündigen um von Arbeitgeber 1 das Mutterschaftsgeld zu erhalten? Man kann wohl auch nicht bei beiden Arbeitgebern in Elternzeit gehen?! Vielen Dank für Ihre Mühe.
Hallo, doch man kann gleichzeitig bei beiden in Mutterschutz gehen, beide zahlen dann anteilig. Frage ist jedoch, ob der Arbeitsvertrag von Arbeitgeber 2 befristet ist auf die Elternzeit von Kind zwei. Dann endet dieser automatisch. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Doch, du kannst bei beiden in EZ gehen, Mutterschaftsgeld hat damit ja erst einmal gar nichts zu tun. AG1 muss aber nur dann zahlen wenn der Vertrag überhaupt aktuell aktiv ist. wenn das aktuell ruht weil du nur bei AG2 auf Minijob-Basis arbeitest, dann ist der außen vor. Außer du beendest die laufende EZ bei AG1 - womit dein TZ-Vertrag bei ihm wieder auflebt. Dann gibt es vom ihm eben Mutterschaftsgeld in Höhe TZ bzw zusammen mit dem teil von der KK. Ob AG2 auch teilweise zahlen muss hängt IMO sollte geprüft sein. Kommt auch drauf an wie hoch dann die Gesamt-Arbeitsstundenmenge ist. Frag diesbezüglich doch mal bei der KK nach.
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