Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Hauckschen

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Guten Tag. Ich habe zwei Fragen an sie. Vorne weg, meine Frau hat am 21.05.2012 unseren ersten Sohn geboren und bis dahin vorher Vollzeit gearbeitet. Sie hatte damals ein Beschäftigungsverbot und hat ganz normal von der KK und vom Arbeitgeber Mutterschaftsgeld bekommen. Das Elterngeld wurde für ein JAhr bezahlt und sie hat 3 Jahre Elternzeit genommen. Das heisst also das sie quasi dieses Jahr am 21.05.2015 wieder arbeiten gehen muss. Jetzt ist es so das meine Frau wieder schwanger ist. Der vorraussichtliche Geburtstermin ist der 06.07.2015. Somit würde am 25.05.2015 der neue Mutterschutz beginnen. Also muss sie rein theoretisch 3 Tage arbeiten gehen bzw Urlaub etc nehmen. Die Frage ist nun ob sie Mutterschaftsgeld bekommt von der KK, also diese 13€/Tag und ob der Arbeitgeber den Rest zum damaligen Gehalt dazu bezahlen muss?! Und, bekommt sie Elterngeld, wie damals beim ersten Kind oder nur noch den Mindestsatz von 300€ plus evtl. Geschwisterbonus?! Vielen Dank für ihre Hilfe. Gruß M.Hauck


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie muss drei Tage arbeiten/ Urlaub nehmen und bekommt dann das MG vom Ag. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Sie bekommt im Mutterschutz das Geld, welches sie ohne Mutterschutz bekommen würde. Mit Vollzeitvertrag also die 13 Euro von der KK und den Rest als Zuschuss vom AG. An Elterngeld...wenn sie bis jetzt nicht arbeiten war, bekommt sie nur die 300 Euro. Den Geschwisterbonus bekommt sie nicht, da Kind 1 ja schon 3 jahre alt sein wird. Gruß Sabine


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