Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 2. Kind

martin1987

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Hallo Frau Bader, habe schon diverse Foren durchgesucht aber bei uns ist es ein wenig kompliziert. Unser 1. Kind ist am 29.04.2015 geboren, meine Frau hat Elternzeit für zwei jahre beantragt und Elterngeld wurde auf ein Jahr gezahlt. Unser 2. Kind kommt nach errechneten termin zum 14.06.2017. Die Elternzeit von Kind 1 läuft noch vor Geburt des 2. Kindes aus, meine Frau wird aber die paar Tage bevor sie wieder in Mutterschaftszeit geht nicht mehr arbeiten gehn. Zahlt die Krankenkasse ganz normal Mutterschaftsgeld? Elterngeld wird nur der Mindestbetrag von 300 € gezahlt, oder? Vielen Dank für Ihre Nachricht


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, EG Mindesbetrag 2. Ich verstehe es so, dass Ihre Frau die EZ bverlängert u am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beendet - dann bekomt sie volles MG Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Welchen Status hat Deine Frau denn zwischen Ende Elternzeit und Beginn Mutterschutz? Hat sie Urlaub, ist sie unbezahlt freigestellt, hat sie gekündigt? (Und ist das schon mit dem AG geklärt?) Das wäre wichtig zu wissen für das Mutterschaftsgeld.


martin1987

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Meine Frau hat Ihren Arbeitgeber über die zweite Schwangerschaft informiert und bleibt ganz normal noch beschäftigt. Kommen braucht sie nicht, für die paar Tage.


Mitglied inaktiv

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Also eine unbezahlte Freistellung oder doch Urlaub?


martin1987

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Beginnt die elternzeit nach dem Mutterschutz oder mit Geburt? Weil wenn sie nach dem Mutterschutz beginnt wäre sie noch in der Elternzeit von Kind 1...


Mitglied inaktiv

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Wichtig ist nicht wann die EZ von Kind 1 begann sondern welches Ende ihr damals benannt habt.


martin1987

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Es wurde für 2 jahre vereinbart


Mitglied inaktiv

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Also muss sie am 2. Geburtstag von Kind 1 wieder arbeiten. Am Besten beim nächsten Kind ein konkretes Datum einsetzen. Manche AG's gehen nämlich vom Tag der Geburt aus und andere von nach dem Mutterschutz. Da kann es dann Probleme geben. Noch eine Möglichkeit neben Urlaub und unbezahlter Freistellung eine Verlängerung der EZ...


martin1987

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es handelt isch um 3 Tage, die kann sie ja urlaub nehmen. Also bekommt sie dann das Mutterschaftsgeld der KK und den Arbeitgeberzuschuss...


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