Mutterschaftsgeld nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld nach der Elternzeit

Guten Tag, es gibt so viele Beiträge, dass ich leider gerade nicht mehr den Durchblick habe. Frage: Meine aktuelle Elternzeit in der ich 25/h/Woche arbeite endet zum 01.06.19 ab 02.06.19 wäre ich wieder Vollzeitbeschäftigt. Wie berechnet sich mein Mutterschaftsgeld wenn Kind Nummer 2 Ende Juli auf die Welt kommt ? Somit beginnt die Mutterschaftszeit kurz nach der Elternzeit des 1 Kindes und ich habe vielleicht ein paar Tage wieder Vollzeit gearbeitet. Bekomme ich den 3.monatsdurchschnitt dann vom Teilzeitgehalt oder von meinem Vollzeitgehalt? Ich hoffe ich konnte das jetzt verständlich schreiben :-) Grüße

von Poisen88 am 03.07.2018, 15:41



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach der Elternzeit

Hallo, das Mutterschaftsgeld ginge dann nach dem Vollzeitlohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2018



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach der Elternzeit

Aus der Vollzeitstelle. Du darfst im Mutterschutz nicht schlechter gestellt werden, als wenn du normal weiter arbeiten würdest. Und dann würdest du auch dein Vollzeitgehalt weiter bekommen.

von Dojii am 03.07.2018, 15:49



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