Maddy222
Sehr geehrte Frau Bader, mein befristetes Arbeitsverhältnis endet am 14.04.2020. Mein Mutterschutz beginnt jedoch erst am 06.05.2020. Dass ich Anspruch auf Alg1 habe, wonach sich dann ebenfalls die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet, habe ich bisher gehört. Was passiert jedoch, wenn ich noch im Beschäftigungsverhältnis krankgeschrieben werde und sich dies Krankschreibung bis in Mutterschutz hineinzieht. Wäre dann das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes? Oder besteht nur Anspruch auf die 13 Euro pro Tag? Wie verhält sich der Anspruch des Mutterschaftsgeldes bei einem Beschäftigungsverbot in diesem Fall? Mit freundlichen Grüßen Madlen
Hallo, Sie bekommen dann Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld von der KK (auch bei ArBegld 1). Liebe Grüße NB
Paulinchen83
Wenn du vorm Mutterchatz Alg I bekommst, dann wird die Zahlung normalerweise ausgesetzt solange du im MuSchu bist, weil du dann ja nicht vermittlungsfähig bist. Normalerweise springen dann die Krankenkassen ein und zahlen dir das komplette Alg I Geld als Muschu. Dein maximaler Alg I Bezugszeitraum verlängert sich dadurch. Wenn du während Alg I länger als 6 Wochen krank geschreiben bist erhälst du Krankengeld von der KK, Alg I verlängert aber den max. Bezugszeitraum von Alg I. Was ich nicht weiß ist wie es sich verhält wenn dein Vertrag schon während des Beschäftigungsverbotes bzw. einer Krankschreibung ausläuft.
Mitglied inaktiv
Ich empfehle kein BV bis Mutterschutz. Das Amt wird keine Leistungen übernehmen, da unvermittelbar.
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