Puridz
Hallo, ich habe eine wichtige Frage unzwar geht's um das mutterschaftsgeld. Mein errechneter ET war der 11.08.17, tja war wohl nichts.. Mutterschaftsgeld habe ich aber erhalten und das für die ganzen 6 Wochen vor dem errechneten Termin und jetzt muss ich am 15. jedes Monats meine ganzen Rechnungen zahlen (miete usw.) und kriege laut Krankenkasse erst die 8 Wochen ausgezahlt sobald ich die Geburtsurkunde einreiche!! Aber das kann doch nicht sein oder? Das Geld ist ja dazu da das die Schwangere Frau sich keine Finanziellen Sorgen machen muss.. ich weiß echt nicht weiter und brauche eine Antwort weil die von der KK sagen nur die können mir nicht weiter helfen weil die auch keine Ahnung haben. Lg Puri
Hallo, das darf die KK. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nichts für Ungut, aber man sollte immer zwei Monate Miete und laufende Kosten irgendwie aus dem Ersparten zusammen bringen können. Die KK weiß erst mit der Geburtsurkunde, wie lange dein Mutterschutz insgesamt gehen wird, denn jeder weitere Tag ist ja jetzt ein Tag länger Mutterschutz. Was erwartest du denn, wie die KK das machen soll? Dir jetzt täglich 13€ überweisen? EG dauert auch gern mal länger als acht Wochen bis das bearbeitet ist und bis (ggf rückwirkend) gezahlt wird dann eh noch mal. Wie willst du das denn überbrücken? Was ist mit dem AG? Der wird doch Ende des Monats wie immer gezahlt haben, das ist doch der größere Posten idR. Oder ist kein AG da? LG Lilly
Sternenschnuppe
Wie war denn Dein Plan das zu bezahlen ?
Strudelteigteilchen
Bisher fehlt doch nur der Zuschuß für ganze 4 (zum Zeitpunkt Deines Postings sogar nur 3) Tage - das kann doch nicht die Welt sein, oder? Und das Kind wird sicher lange vor dem 15.9. da sein, so daß Du rechtzeitig die Geburtsurkunde einreichen kannst. Dann mußt Du nur schauen, daß Du Dir das Geld gut einteilst, denn das muß für mindestens 8 Wochen - also zwei Monatsmieten - reichen.
Mitglied inaktiv
Das peile ich nicht ganz. Du hast doch weit mehr Geld bekommen wie sonst. Der AG hat dein Juli-Gehalt plus den Monatsanteil Mutterschaftsgeld gezahlt - machen jedenfalls die meisten in der Regel. Die KK hat dir für vor der Geburt für 6 Wochen gezahlt - also hast du schon mal für 2 Wochen mehr Geld bekommen. Der AG wird dann im September seinen Anteil für August zahlen. Und je nachdem auch für September gleich mit oder das kommt im üblichen "Gehaltsmodus" eben erst zu Oktober. Und die 8 Wochen von der KK zahlen die aus sobald du denen die Geburtsurkunde vorlegst, plus die Tage welche das Kind jetzt später kommt. Also bekommst du sogar mehr Mutterschaftsgeld wie wenn dein Kind pünktlich gekommen wäre. Oder hast du keinen AG mehr und bekommst nur über die KK Geld? Aber auch dann hättest du doch mindestens für 2 Wochen mehr Geld bekommen wie normalerweise wenn Gehalt, ALG1 oder sonstwas. Dieses geld hättest du doch zur Seite legen können. Davon ab, was ist mit dem Kindsvater? Und, wenn du du jetzt da schon ein Problem hast, was machst du wenn das EG sich verzögert? Was in dem Zeitraum zwischen letzten EG und wenn der erste verdienst dann kommt. EG wird im voraus gezahlt, die AG zahlen aber in der Regel erst nach geleistetem Einsatz. Im schlechtesten Fall musst du dann gut 2,5 Monate überbrücken. Im Zweifel mit dem Vermieter reden, ihm das ganze schildern und darauf hinweisen das du die Miete später überweist. Und dann würde ich mal dringend schauen wo du einsparen kannst, weil das EG wird ja noch weniger werden wie jetzt das Mutterschaftsgeld.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...