Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld / Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld / Elternzeit

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Hallo, ich erwarte am 08.06.2005 mein 2. Kind, welches innerhalb der 3-jährigen Mutterschaftszeit geboren wird. Die Mutterschaftszeit bzw. Elternzeit des 1. Kindes endet mit Stichtag 10.07.2005. Das bedeutet, ich stehe noch bis 10.07.2005 in einem Arbeitsverhältnis das durch das 2. Kind bis 08.06.2008 verlängert wird. Ich bin gesetzlich krankenversichert bei der City BKK, Berlin. Meine Frage ist nun, welche Anträge ich stellen muss, bzw. welche finanziellen Ansprüche ich geltend machen kann. Vielen Dank für Ihre Auskunft. Stefanie Dehn PS: Ich habe gehört,dass es für die Zeit der Schutzfrist die in die neue Elternzeit fällt (in meinem Fall 4 Wochen) der Arbeitgeberzuschuß gezahlt werden muss ? Meine Freundin hat nämlich von Ihrem AG Geld erhalten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halölo, ab dem ersten Tag nach der ersten EZ bekommen Sie das volle EG, also auch den Anteil des AG, vorher nur von der KK (bis zu 13 € pro Tag) Ansonsten schauen Sie mal auf uinserere Seite FAMILIENVORSORGE, da gibt es weitere Tipps. Gruß, NB


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