Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld/Elternzeit/Vaterschaft

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld/Elternzeit/Vaterschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich erwarte mein 2. Kind (ET 24.12.2010) und bin derzeit noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Dadurch, dass ich während meiner 1. SS nicht berufstätig war, ist nun alles für mich Neuland und ich beschäftige mich mit Fragen, wie lange ich in Elternzeit gehen sollte, etc. Folgende Fragen könnten Sie mir evtl. beantworten: 1. Zahlt die KK oder der AG Mutterschaftsgeld und wo/wann beantrage ich es? 2. Welche Kosten trägt der AG während der Elternzeit? Ist das unabhängig von der Länge der Elternzeit? 3. Wie wahrscheinlich denken Sie persönlich ist es, dass man nach 2 bzw. 3 Jahren Elternzeit nicht gleich nach dem 1. Arbeitstag die Kündigung ausgesprochen bekommt? 4. Wie viel Urlaub im Jahr steht mir als Teilzeitkraft zu, wenn ich 4 Tage die Woche und 20 Stunden insgesamt arbeite? Die Vollzeitarbeitskräfte haben 28 Tage Urlaub/Jahr. Letzteres wüsste ich gern, weil mir mein Chef keine klare Aussage diesbezüglich gegeben hat (er meinte, ich habe genauso viele Tage Urlaub wie alle anderen auch!?). Ich muss demnächst mit ihm ins Gespräch gehen und alles klären, da hätte ich dann gern alle Gedanken in meinem Kopf geordnet. Besten Dank Ihnen vorab! Freundliche Wochenend-Grüße, Monika P.S. Welche Vor- und/oder Nachteile bringt es mit sich, wenn man in der Geburtsurkunde "Vater unbekannt" angibt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie nicht in EZ sind (vom 1. Kind): 1. KK + AG, müsste automatisch kommen, der Arzt/ Hebamme erstellt Bescheinigung 2. Der AG gar keine 3. Das kann man nicht pauschal sagen 4.Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Liebe Grüsse, N


Mitglied inaktiv

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1. Da du arbeitest beide. Du erhältst Mutterschaftsgeld von der KK (13 Euro pro Kalendertag). Von deinem AG erhältst du den Rest bis zu deinem Nettolohn. Du bekommst dazu ca. 7 Wochen vor dem Geburtstermin eine Bescheinigung von deinem Gyn, die du ausfüllen und weiterleiten musst. 2. Grundsätzlich gar keine! Du bist als Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung während der Elternzeit beitragsfrei versichert und dir werden pro Kind 3 Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt (unabhängig von der Länge der Elternzeit). 3. Hängt von deinem AG ab. Kann doch keiner sagen! 4. 28 Tage pro Jahr! Allerdings ist ein Urlaubstag nicht mehr 8 Stunden "wert" wie bei einer Vollzeitkraft, sondern eben nur noch 5 Stunden (bei 20 Std und 4 Tagen pro Woche). Eben so wie dein Arbeitstag nicht mehr 8 Std hat, sondern nur noch 5 Std. Gruß Sabine


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