Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld/Elternzeit

Frage: Mutterschaftsgeld/Elternzeit

Jackie2207

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Guten Abend Frau Bader, Ich hätte einige Fragen bezüglich des Mutterschaftsgeldes und der Elternzeit. Unser erster Sohn kam im Oktober 2017 zur Welt. Ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht 10/2017-10/2019) mir das Elterngeld allerdings auf 1 Jahr auszahlen lassen, sprich derzeit beziehe ich kein Elterngeld. Nun bin ich erneut schwanger, allerdings beginnt mein Mutterschutz erst 2 Wochen nach Ablauf meiner 2 jährigen Elternzeit. Macht es daher Sinn meine Elternzeit eventuell auf 3 Jahre schriftlich beim AG zu verlängern? Und wie sieht es dann mit dem Mutterschaftsgeld aus? Dafür müsste ich ja meine Elternzeit wieder beim AG beenden.. Und wie hoch wäre das MSG?würde mir die Summe meines alten Nettolohns vor der ersten Schwangerschaft in der Schutzfrist zustehen oder bekomme ich evtl. Nur die 13 Euro von der Krankenkasse, da ich ja nun die letzten 12 Monate vor der Geburt des 2. Kindes in Elternzeit war ohne Elterngeldbezug. Das verändert bestimmt auch die Höhe meines Elterngeldes, hier werden sicherlich die letzten 12 Monate mit 0€ angesetzt oder?! Es sind wirklch viele Fragen, ich hoffe sie können mir ein paar beantworten. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Für das MG reicht es aus, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden - dann bekommen Sie MG aus VZ 2. Auf das EG wirkt sich das natürlich erheblich aus, ob Sie verlängern o arbeiten gehen Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn du nicht vorhast vollzeit zu arbeiten für die zeit nach der elternzeit macht es tatsächlich sinn die elternzeit zu verlängern und mit attest gleich wieder auf einen tag vor dem neuen mutterschutz zu beenden. dann erhälst du das gleiche mutterschaftsgeld vom vollzeitlohn vor der ersten elternzeit. der rest des letzen jahres wird dir zurückgespielt so dass du es später nehmen kannst. beachte jedoch, dass dieser rest einen tag vor dem 8. geburtstag des kindes ENDEN muss, also zurückrechnen und rechtzeitig beantragen


Felica

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Hast du noch Resturlaub von de ersten Schwangerschaft? Dazu bekommst du für den kompletten Mutterschutz jetzt auch noch Urlaubsanspruch. Mit Glück langt das um die 2 Wochen zu überbrücken, würde dann auch noch 2 Wochen zusätzlich VZ-Gehalt bedeuten Das du das EG nur im ersten Jahr bezogen hast macht keinen großen Unterschied. Es wäre so oder so längstens 14 Monate EG berücksichtigt worden. Falls das etwas ist was dich beruhigt. EG wird also zwar deutlich geringer ausfallen, aber daran hättest du nur was ändern können wenn du innerhalb der EZ gearbeitet hättest. Es werden aber keine 12 Monate mit 0 € werden, Mutterschutz wird ja ausgeklammert so das da evtl noch ein paar Monate von vor dem ersten Kind mit reinrücken. Den die Zeit welche du EG bekommen hast wird auch ausgeklammert. Mutterschutzgeld gibt es wie beim ersten Kind, denn dein VZ-Vertrag greift ja wieder. Außer du verlängerst nun die EZ über den neuen Mutterschutz hinaus.


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