claudiaundben
Liebe Fr. Bader, da es sooo viele Foren gibt und jeder andere informationen meint zu wissen, bitte ich sie ganz arg lieb, mir mal zu helfen und daher mag ich auch nur direkt sie ansprechen mit meiner Frage. ich blick näml nicht mehr durch das wirrwarr ;) 1) Mutterschutzzeit: ich bin seit 5 Monaten im Beschäftigungsverbot, dieses läuft Ende des Monats aus. Läuft das automatisch in die Mutterschutzzeit über oder muss ich beim AG noch irgendwas dafür einreichen/anmelden etc? 2)Mutterschaftsgeld: soweit ich weiss setzt sich das aus dem Zuschuss der Krankenkasse und dem Arbeitgeberzuschuss zusammen. Die Bescheinigung vom Frauenarzt mit dem ET reich ich bei der KK ein für den Zuschuss, aber was ist mit dem Arbeitgeberzuschuss. Muss ich da auch was einreichen, damit ich das bekomme oder setzt sich die KK nach meiner Einreichung der Bescheinigung mit meinem AG in Verbindung?? Ich habe kein gutes Verhältnis mit meinem AG wegen des Beschäftigungsverbots, daher muss ich das genau wissen, bevor die mir da n Strick draus drehen. Wenn ich da auch was einreichen muss, wie und was genau wäre das?? 3)Elternezeit: Ich möchte ein/zwei Tage nach der Geburt Elternzeit von 24 Monaten einreichen. Wie ist das mit der Kündigung von AG Seite zu diesem Zeitpunkt? Nach einem Jahr möchte ich wohl wieder teilzeit arbeiten gehen, jedoch natürlich nicht bei diesem AG, da ich ihm das nicht mitteilen werde, dachte ich nach einer Kündigung nach einem Jahr von mir aus, wenn ich eine neue Stelle hätte. Geht das?? und was passiert dann mit dem zweiten Elternjahr? bzw wenn ich was fürs Wochenende finden würde (mein AG hat an den WE geschlossen) dürfte ich dann bei einem anderen AG arbeiten bzw könnte er das ablehnen, da er ja nichts am we anbieten könnte?? 4) Elterngeld: Wie ist das wenn ich ende des jahres (ET=Anfang dezember) Elterngeld beantrage und danach erst den Steuerfreibetrag auf der LSTK eintragen lasse? Müsste ich dann nicht mehr Elterngeld bekommen, müsste man das dann nochmal beantragen oder erst nach der LSTkarten änderung? und wenn man im Zeitraum des Elterngelds einen Minijob annehmen würde, ändert sich dann das Elterngeld nach unten oder darf man sich was dazu verdienen auf 400 Euro Basis? Ich entschuldige mich schon mal für die vielen, vielen Fragen aber ich blick da einfach nicht mehr durch, nach tagelanger Nachforschung. ich würde mich riesig über Unterstützung von ihnen freuen Frau Bader. Ich dank Ihnen schon mal ganz arg lieb, Beste Grüsse, Claudine
Hallo, 1. Automatisch 2. Eigentlich nicht - vllt. freundlich erinnern? 3. Der Kü-Schutz beginnt 8 Wo. vor Beginn der EZ 3a. Wieso sollten Sie? Sie können mit seiner Zustimmung auch in der EZ bei einem anderen Ag TZ arbeiten. Er darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. 4. Man bekommt es doch nach dem Lohn der Zeit VOr der Geburt,. Dann müssten Sie es schon jetzt ändern lassen. 4a. Alles bis runter auf die 300 € wird angerechnet. rechnen kann man bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB
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