Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld Elternzeit und Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld Elternzeit und Minijob

Sabrinalll14

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Hallo Und zwar folgende Frage Ich befinde mich noch in Elternzeit seit der Geburt meiner ersten Tochter 2019. Seit etwa einem Jahr habe ich außerdem einen Minijob mit einem Nettoverdienst von 400€. Jetzt bin ich wieder schwanger und ab dem 14 Februar in Mutterschutz bekomme ich den dann Mutterschutzgeld sprich die 13€ von der Krankenkasse ?


Mitglied inaktiv

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Hast noch einen haupt AG? Du musst deine Elternzeit auf einen Tag zum neuen Mutterschutz aktiv beenden. Nur dann gibt es das Mutterschaftsgeld von der KK und AG.


Sabrinalll14

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Nein das nicht Schriftlich dann oder ?


Mitglied inaktiv

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Hast du nur den Minijob und keinen AG für nach der Elternzeit? Wenn nur minijob zahlt die KK gar nix. Klar schriftlich die Elternzeit beenden


Sabrinalll14

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Also momentan habe ich nur den Minijob als kleiner Nebenverdienst nach der Elternzeit dann wieder meinem Vollzeitjob 40 Std.


Felica

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Dann beim VZ-AG die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden damit es wieder volles mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind gibt. Sonst gibt es nur die 13 € von der KK. AG kann dem nicht widersprechen


Mitglied inaktiv

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Ja deshalb hab ich ja gefragt. Wenn du schriftlich bei deinem Vollzeit job deine Elternzeit beendest, lebt der alte Vertrag wieder auf. Damit muss KK und AG das Mutterschaftsgeld danach zahlen.


Sabrinalll14

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Danke dir;) Weist du ob ich die eine Elternzeit und die Beabtragung der neuen auf den selben Tag ausstellen kann ? Am selben Tag einreichen kann? Oder wie ich das am besten schriftlich verfasse ?


Mitglied inaktiv

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Anschreiben an AG Hiermit beende ich meine Elternzeit für das Kind x geboren am xx.xx.xx um meinen Mutterschutz in Anspruch zu nehmen. Der neue ET ist xx.xx.xx. Für dieses Kind beabsichtige ca. X Jahre Elternzeit zu nehmen. Genaue Daten kann ich erst nach Geburt mitteilen. Mit freundlichen Grüssen. Nach Geburt schickst du es dann genau mit den richtigen Daten. Vom ersten Kind die restliche EZ wird wieder zurückgerechnet


Sabrinalll14

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Ok dann werde ich das am Montag mal Aufsetzen vielen Dank dir ;) Und dann bekomme ich die 13€ täglich von der Krankenkasse ? Und wieviel von meinem Arbeitgeber?


Mitglied inaktiv

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Dein AG stockt es dann auf das Gehalt vom Vollzeit Vertrag wie bei Kind 1 auf Beim anschreiben vergiss nicht die Bescheinigung das du schwanger mit dem voraussichtlichen ET nicht. Das mit dem Beenden der Elternzeit ist oberwichtig, sonst wird alles mit einander verrechnet. Wie läuft dein Mini job eigentlich. Ist er auf die Elternzeit begrenzt? Dann endet er mit Beginn Mutterschutz automatisch


Sabrinalll14

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Ok vielen vielen Dank du kennst dich echt Hut aus mit dem Thema Das mache ich die Bescheinigung haben die schon ;) Der ist nicht begrenzt wird dann wieder gekündigt wenn die Elternzeit vorüber ist


Sabrinalll14

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Oder muss ich den Minijob dann auch kündigen ?


Mitglied inaktiv

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stelle diese Frage lieber neu. Da will ich nix falsches schreiben, Frau Bader liest eh nur den ersten Post meist. Und siehst, hätte ich nicht nachgefragt, wären bei dir Mutterschutz und Elternzeit für das erste Kind parallel weitergelaufen. Von allein braucht der AG da nix beenden, das muss jeder selbst rechieren und mitteilen. alles reinschreiben in die Frage.. Muss ich meinen Mini job kündigen, wenn er auf die Elternzeit begrenzt ist. meinen Haupt-AG informiere ich zeitnah, damit ich für die Mutterschutzfristen vom 2. Kind das Mutterschaftsgeld nach meinem Vollzeit vertrag beanpruchen kann.


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