Mitglied inaktiv
Guten Tag , ich bin seit der geburt unseres 1.kindes 09/2001 in Elternzeit/Erziehungsurlaub und erwarte nun unser zweites kind im September 2004. Wie sieht es nun aus? Muss ich meinem Arbeitgeber sofort eine Bestätigung schicken, das ich schwanger bin und verlängert sich der Erziehungsurlaub dann automatisch um 3 Jahre?? Und wer zahlt mir Mutterschaftsgeld, ich meine gelesen zu haben, das die Krankenkassen das nicht mehr zahlen?? Lieben Dank und Grüsse Bärbel
Hallo, man muss es möglichst bald nach Kenntnis mitteilen. Gesetzlich Versicherte haben auf MG weiterhin Anspruch. Das Mutterschaftsgeld wird aber künftig über Steuern finanziert. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Danke zunächst für ihre Antwort :-) und die Elterzeit verlängert sich nun automatisch um 3 jahre?? sie haben es leider vergessen zu sagen. Liebe Grüße Bärbel
Mitglied inaktiv
Danke zunächst für ihre Antwort :-) und die Elterzeit verlängert sich nun automatisch um 3 jahre?? sie haben es leider vergessen zu sagen. Liebe Grüße Bärbel
Mitglied inaktiv
Hi Die Elternzeit für das zweite Kind endet am dritten Geb. LG Mecia
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich erwarte mein 2. Kind (ET 24.12.2010) und bin derzeit noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Dadurch, dass ich während meiner 1. SS nicht berufstätig war, ist nun alles für mich Neuland und ich beschäftige mich mit Fragen, wie lange ich in Elternzeit gehen sollte, etc. Folgende Fragen könnten Sie mir evtl. bean ...
Liebe Fr. Bader, da es sooo viele Foren gibt und jeder andere informationen meint zu wissen, bitte ich sie ganz arg lieb, mir mal zu helfen und daher mag ich auch nur direkt sie ansprechen mit meiner Frage. ich blick näml nicht mehr durch das wirrwarr ;) 1) Mutterschutzzeit: ich bin seit 5 Monaten im Beschäftigungsverbot, dieses läuft Ende des ...
Guten Abend Frau Bader, Ich hätte einige Fragen bezüglich des Mutterschaftsgeldes und der Elternzeit. Unser erster Sohn kam im Oktober 2017 zur Welt. Ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht 10/2017-10/2019) mir das Elterngeld allerdings auf 1 Jahr auszahlen lassen, sprich derzeit beziehe ich kein Elterngeld. Nun bin ich erneut schwanger ...
Hallo Und zwar folgende Frage Ich befinde mich noch in Elternzeit seit der Geburt meiner ersten Tochter 2019. Seit etwa einem Jahr habe ich außerdem einen Minijob mit einem Nettoverdienst von 400€. Jetzt bin ich wieder schwanger und ab dem 14 Februar in Mutterschutz bekomme ich den dann Mutterschutzgeld sprich die 13€ von der Krankenka ...
Hallo Und zwar folgende Frage Ich befinde mich noch in Elternzeit seit der Geburt meiner ersten Tochter 2019. Seit etwa einem Jahr habe ich außerdem einen Minijob mit einem Nettoverdienst von 400€. Jetzt bin ich wieder schwanger und ab dem 14 Februar in Mutterschutz bekomme ich den dann Mutterschutzgeld sprich die 13€ von der Krankenka ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse