Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld Elterngeld

Matzmosha

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten ein Kind meine Mutterschutz beginnt am 02.10.2020 Aktuell bin ich in der Steuerklasse 3 und Mein Mann ist in Lohnsteuerklasse 5. Wenn mein Mann beim Bezug auf Elterngeld mit der Lohnsteuerklasse 3 abgerechnet werden möchte, müssten wir die Steuerklasse zum Oktober Wechseln. Wie würde sich der Steuerklassenwechsel auf die Mutterschaftsleistung auswirken ? Würde ich nach Steuerklasse 3 oder 5 berechnet werden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, damit der Wechsel berücksichtig wird, müssen mehr als 6 Mo diese Lohnsteuerklasse betsanden haben. Das ist jetzt zu spät. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ich glaube ihr habt da einen Denkfehler. Das Elterngeld errechnet sich aus der Steuerklasse, die in den 12 Monaten vor Geburt am häufigsten vorkommt. Bei Gleichstand gilt die neue Steuerklasse. Damit dein Mann mit Steuerklasse 3 berechnet wird, muss er also mindestens 6 Monate vor Geburt die Steuerklasse 3 haben - also schon seit Mai 2020 (bei Geburt im November 2020). Ihr seid zu spät.


Matzmosha

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Nein mein man ist bis einschließlich April in der Steuerklasse 3 gewesen wenn er also zum Oktober wieder wechselt sind 7 Monate stkl 3 und 5 stkl 5. Wie ist es aber nun mit dem Mutterschutzgeld sollten wir zum Oktober die Steuererklasse wieder wechseln. Auf welcher Grundlage wird dann Mutterschutzgeld 3 oder 5


Dojii

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Achso, das konnte ja keiner wissen. ^^ Wenn ihr im Monat, wo der Mutterschutz beginnt, die Steuerklassen wechselt, hat das keine Auswirkungen auf dein Mutterschaftsgeld. Das MG errechnet sich aus dem durchschnittlichen Netto der drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist.


luvi

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Hallo, Darf man denn die Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln? Ich dachte, das ist nur ein Mal pro Jahr zulässig. LG luvi


Dojii

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Seit dem 01.01.2020 gibt es diese Begrenzung nicht mehr.


KielSprotte

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Vorsicht Falle: Ihr könnt jetzt zwar fröhlich die Steuerklassen hin und her tauschen um das Maximum an Geld rauszuholen – ABER bei Bezug von Lohnersatzleistungen seid ihr zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Es ist schon mancher in Ohnmacht gekippt, wenn Lohnersatzleistungen die auf Grundlage von Klasse 3 berechnet worden sind im Nachhinein fiktiv mit Klasse 5 besteuert werden. Legt schon mal Geld für die Steuernachzahlung auf die Seite....


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