Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld Bestätigung der KK

Frage: Mutterschaftsgeld Bestätigung der KK

lila055

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Hallo Frau Bader, Mein Sohn wurde am 22.06.2018 geboren, vier Tage vor dem eigentlichen ET (26.06.). Nun hat mir meine Krankenkasse Mutterschaftsgeld bis 21.08. bestätigt und überwiesen. Auch die Bescheinigung für den AG ist so ausgestellt. Ich dachte, dass bei früher geborenen trotzdem Mutterschaftsgeld ausgehend vom ET gezahlt wird, der Gleichberechtigung wegen, oder ist das nur bei medizinischen Frühchen der Fall? Wenn die Kk hier falsch liegt, wie sollte ich das melden. Daran ist ja ebenso der AG-Zuschuss gekoppelt. Und das macht schon einen Unterschied, ob vier Tage mehr oder weniger. Vielen Dank und viele Grüße Lila


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei normal geborenen Kindern bekommen Sie insgesamt 14 Wochen, egal man das Kind geboren ist. Längere Zeit Mutterschaftsgeld erhalten Sie nur, wenn es sich um ein medizinisch bestätigtes Früchtchen handelt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Das ist nur bei Frühchen (und Mehrlingen) so. Bei "pünktlicher" Geburt sind es insgesamt 14 Wochen. Nur die Verteilung der 14 Wochen auf vor und nach der Geburt variiert dann taggenau. An der Gesamtlänge ändert sich nix. Die KK hat alles richtig gemacht.


Andrea6

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"Ich dachte, dass bei früher geborenen trotzdem Mutterschaftsgeld ausgehend vom ET gezahlt wird" Richtig, und genau das wurde ja auch von der KK bescheinigt. 26.06. (ursprünglicher Termin) plus 8 Wochen ergibt den 21.08. Was hattest du denn erwartet?


lila055

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Ihr habt recht... hab mich irgendwie verrechnet


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