Anna_Einhorn
Sehr geehrte Frau Bader, seit Oktober 2012 beziehe ich laufendes Krankengeld - die Arbeitsunfähigkeit ist nicht schwangerschaftsbedingt. Im Mai beginnt der offizielle Mutterschutz. Kurz zuvor wird mir möglicherweise Arbeitsfähigkeit bescheinigt werden. Wie verhält es sich in dem Fall mit dem Bezug von Mutterschaftsgeld? Erhalte ich dieses ausschliesslich von der Krankenkasse (max. € 13/Tag) oder ist der Arbeitgeber (es besteht nach wie vor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei bewilligter Elternzeit von 6 Monaten) zuschussverpflichtet? Wie ist die Lage, falls ich bis zum Beginn der Mutterschutzfrist weiterhin arbeitsunfähig bleibe? Vielen Dank für Ihre Mühe, Anna
Hallo, Wenn Sie aufgrund von schwangerschaftsbedingen Beschwerden krank geschrieben sind (z.B. Blutungen), dann wird das Krankengeld bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert. Stattdessen werden dann Zeiten genommen vor dem Krankengeldbezug. Waren Sie also in den 12 Monaten vor der Geburt z.B. 2 Monate schwangerschaftsbedingt in Krankengeldbezug, dann nimmt die Elterngeldstelle nicht die 12 Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage, sondern klammert die zwei Monate Krankengeld aus und veranschlagt dafür zwei Monate mit Gehalt. Also sozusagen 14 Monate vor der Geburt. Wenn die AU nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, dann wird das Krankengeld nicht berücksichtigt und auch keine Sonderregelung getroffen. Es ist dann tatsächlich so, als hätten Sie in diesen Zeiten kein Einkommen gehabt, weil Krankengeld an sich ja schon eine Lohnersatzleistung ist. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Was meinst du mit "bewilligter Elternzeit von 6 Monaten"? Gruß Sabine
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