Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können meine Verwirrung aufklären: Fakten: -Arbeitsunfähigkeit seit 2.11.2010 -ab 6 Wochen später (Mitte Dezember): Krankengeldbezug von der Krankenkasse -Arbeitsvertrag war befristet und ist am 31.1.2011 ausgelaufen (wurde auch nicht verlängert, da AU weiterhin bestand und noch besteht) -nun besteht eine Schwangerschaft, AU läuft weiterhin (nicht schwangerschaftsbedingt!) und Krankengeld wurde bisher gewährt -Mutterschutzfrist beginnt am 16.12.2011, also in 2 Wochen. Ich wollte nun Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen bzw. erfragen, wie es sich dann mit dem Krankengeld verhält. Ob ich anstelle des Krankengeldes dann Mutterschaftsgeld erhalte. Dort habe ich die Information bekommen, dass bei Beginn der Mutterschutzfrist die Krankengeldzahlung "ruhen" würde. Da ich aber keinen laufenden Arbeitsvertrag habe, würde sich nun die Frage stellen, wie ich dann weiterhin versichert werden würde. Sie schlug dann vor, dass ich bei meinem Mann mit familienversichert werden könnte. Dann wäre ich immerhin beitragsbefreit. Aber dann erlischt als Familienversicherte mein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Kurzum: Weder wird Krankengeld weiter bezahlt, noch Mutterschaftsgeld gewährt. Damit wäre dies ein Fall für die "Hausfrauen-Schublade", die (als Familienversicherte und nicht-Berufstätige) kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat. Aber kann das stimmen? Schließlich bin ich ja nicht freiwillig Hausfrau/nicht berufstätig, sondern ich war und bin die ganze Zeit über krankgeschrieben und deswegen wurde 1. mein Arbeitsvertrag auch nicht verlängert und 2. habe ich deswegen natürlich keine neue Arbeit aufgesucht. Es kann doch nicht sein, dass ich nun einen Nachteil daraus ziehe, schwanger geworden zu sein und mir keine finanzielle Unterstützung mehr zusteht. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, Sie bekommen MG iHv Arbgeld I, wenn Sie beid er AA gemeldet sind Liebe Grüsse, NB
Strudelteigteilchen
Du bist doch arbeitslos und deswegen derzeit über das AA versichert. Das bist Du auch dann, wenn das AU-Geld wegfällt. Warum solltest Du Dich also familienversichern? Oder hast Du Dich etwa nicht arbeitslos gemeldet? Grober Fehler....
Mitglied inaktiv
ich brauche mich nicht arbeitslos melden. Also das Arbeitsamt weiß natürlich, wann mein Vertrag ausgelaufen ist, ist jedoch nicht für mich zuständig, so lange ich arbeitsunfähig bin. Das ist in der Zeit die Krankenkasse.
Strudelteigteilchen
Ich mußte mich arbeitslos melden. Ohne Bezüge, aber eben melden. Und die dauernden AU-Bescheinigungen an das AA schicken. Denn sobald die AU endete, mußte ja das Arbeitsamt ALG1 zahlen. Du hast ja grundsätzlich noch Anspruch auf ALG1. Zumindest dann, wenn Du vorher mindestens ein Jahr gearbeitet hast. Und dieser Anspruch "erwacht", sobald die AU endet. Aber dafür mußt Du dem AA (NICHT der ARGE oder dem Jobcenter!!!!) als arbeitslos gemeldet gewesen sein. Wenn Du aber Anspruch auf ALG1 hast, dann hast Du auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Mitglied inaktiv
Habe ich immernoch ein Anspruch auf ALG1, selbst, wenn ich schon 1 Jahr lang Krankengeld bezogen habe? Wie gesagt, das AA weiß Bescheid, dass ich arbeitslos und arbeitsunfähig bin.
Strudelteigteilchen
Ja, hast Du. Der Anspruch "ruht", während Du AU bist.
Mitglied inaktiv
Im Ernst? Oh danke. Das wusste ich nicht. Ich dachte, das Krankengeld sei eine Art ALG1-Ersatz, nur halt, dass die KK in der Zeit der AU für mich finanziell verantwortlich ist und nicht das Arbeitsamt. Daher dachte ich, wenn ich 1 Jahr (oder die volle 78 Wochen) Krankengeld beziehe, ist der ALG1-Anspruch somit erloschen, da der sich doch auf die Einkünfte der letzten 12 Monate bezog...?
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, und das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeld 1 bekomme ich von wem? Der Krankenkasse? Gruß, Hawe
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