Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld 2 Jobs

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld 2 Jobs

jenny2030de

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Guten Abend, ich habe einen Hauptjob und einen Nebenjob(400EUR Basis) Wie verhält sich das mit dem Mutterschaftsgeld?Die Krankenkasse meinte, dass sie das Mutterschaftsgeld v. 13EUR pro Tag bezahlt und der Rest der Hauptarbeitgeber. Der Arbeitgeber des Nebenjobs meinte, sie beteiligen sich daran und müssten daher die drei letzten Lohnabrechnungen des Hauptarbeitgebers haben, um ihren Anteil errechnen zu können. Ich möchte meine Lohnabrechnungen aber ungern weitergeben, ist das so überhaupt richtig? Vielen Dank. Jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für den Nebenjob gibt es kein MG. Aber wenn der Nebenjob-AG zahlen will, ist das doch prima. Liebe Grüsse, NB


bunny76

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Hallo, der Nebenjobarbeitgeber hat Recht! Gib ihm die letzten drei Abrechnungen und teile auch deinem Hauptarbeitgeber dein zuverdienst mit! Du bekommst aus beiden AV Mutterschaftsgeld. Wenn Du das Zettelchen über den voraussichtlichen Geburtstermin bei deiner KK einreichst, teilst Du denen mit, das Du noch einen Nebenjob hast. LG


jenny2030de

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hi, das habe ich der Krankenkasse schon mitgeteilt, doch die meinte, was der Nebenjob damit zu tun habe, da kenne Sie sich nicht aus, sie fände es aus Datenschutzgründen komisch, dass die meine Lohnabrechnungen vom anderen Arbeitgeber wollen. daher war ich auch verunsichert. LG


jenny2030de

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Danke für die Antwort. ja es wäre gut, aber ich finde es ungewöhnlich, meine Abrechnungen des anderen Arbeitgebers an ihn weitergeben zu müssen, BRAUCHT er die wirklich zur Berechnung?


bunny76

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ich muß leider Frau Bader widersprechen, Du bekommst auch vom Nebenjob-AG Mutterschaftsgeld! Ich arbeite im Steuerbüro, du bekommst in summe nur einmal die 13,- , aber insgesamt kommst du auf dein netto aus beiden Beschäftigungen. Beide Arbeitgeber teilen sich in das Mutterschaftsgeld (und die 13,-) nach dem Verhältnis beider Einkommen rein. Daher müssen auch beide AG wissen, was du jeweils beim anderen verdienst. Das deine KK das nicht weiß ist leider sehr traurig. in welcher KK bist du denn versichert? Ruf doch mal bei der Bundesknappschaft (die sind versicherungstechnisch für deinen Minijob zuständig) an 01805100504. http://www.minijob-zentrale.de/nn_10782/DE/2__AG/5__arbeitgebervers/4__Erstattungsverfahren_20bei_20Schwangerschaft_20und_20Mutterschaft/Inhaltsnav.html?__nnn=true LG


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