Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld 2.0

Frage: Mutterschaftsgeld 2.0

Lilli33

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Hallo Frau Bader, Ich befinde mich momentan in Elternzeit und durfte vom Hauptarbeitgeber aus während der Elternzeit eine Teilzeitstelle annehmen. Die Teilzeitstelle endet 2 Wochen vor Ablauf der Elternzeit beim Hauptarbeitgeber. Nun erwarte ich mein 2. Kind und der Mutterschutz beim Hauptarbeitgeber beginnt genau 1Tag nach Ablauf der Elternzeit. Nun die Frage wie hoch wäre mein Mutterschaftsgeld? Nettobetrag vom Hauptarbeitgeber oder bekomme ich wegen der Teilzeitarbeit während der Elternzeit weniger? Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen den einen Tag arbeiten/ Urlaub nehmen und bekommen dann MG aus dem VZ-Lohn. Liebe Grüße NB


mellomania

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der haupt arbeitgeber ist raus. hast du noch elternzeit übrig? dann anmelden und direkt wieder beenden. dann erhälst du vollzeitlohn wenn nicht, erhälst du viel weniger.


Dojii

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? Sie schreibt aber der Mutterschutz beginnt einen Tag NACH Ende der Elternzeit. Damit lebt ihr altes Arbeitsverhältnis wieder auf (die Teilzeittätigkeit ist da eh schon zuende), sie muss einen Tag arbeiten (oder Urlaub nehmen) und hat dann ohnehin wieder Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld aus dem Hauptjob.


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