Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterpass Einsicht - AG melden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterpass Einsicht - AG melden

BaldMama1234

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Guten Tag, dass der AG keine Einsicht in den Mutterpass verlangen darf, ist inzwischen hinreichend bekannt. Nun ist dem so, dass mein AG davon Kopien in der Personalakte ablegt, weil er keine Bescheinigung bezahlen möchte. Ich habe mich beschwert und auf das MuschG verwiesen. Jetzt verlangen sie nach einem Teamgespräch "nur" noch Einsicht ohne eine Kopie in der Akte. Meine Frage ist daher, gibt es die Möglichkeit so etwas zu melden bzw. wer ist für sowas zuständig? Vielen Dank im Voraus! Freundliche Grüße


misses-cat

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Da wird die Gewerbeaufsicht für  zuständig sein.


Ani123

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Verweigern sie die Einsicht in ihren Mutterpass mit Verweis auf das Mutterschutzgesetz.  Selbst wenn ihr Arbeitgeber das weiterhin fordert verweigern sie es. Sagen sie ihm, dass er eine Bescheinigung vom Gynäkologen bekommen kann mit dem Hinweis, dass er die Kosten dafür trägt. Sollte er sich weiterhin weigern die Kosten zu tragen gibt es keine Bescheinigung. Und bevor sie die Bescheinigung einholen lassen sie es sich schriftlich geben, dass er die Kosten dafür trägt. Wenn möglich lassen sie sich die entstandenen Kosten als Rechnung geben. So kann er die direkt zahlen.  Melden können sie das u. a. bei der Mitarbeitervertretung (falls gegeben) und das Gewerbeaufsichtsamt. Ich gehe davon aus, dass ihr Arbeitgeber ihr Chef ist. Falls nicht könnten sie es bei dem melden.  Niemals dürfen solche Papiere ohne Zustimmung des Arbeitnehmers in die Personalakte. Die Arbeitnehmerin kann dazu auffordern die Papiere unverzüglich aus der Akte zu nehmen und ihr zu geben oder zu vernichten. Sollte dem nicht nachgekommen werden kann die Arbeitnehmerin Anzeige stellen wegen Verletzung des Datenschutzes. 


KielSprotte

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Ob die AN Anzeige erstatten kann, wage ich zu bezweifeln, denn schließlich hat sie die Daten bzw die Kopie erstellt und ausgehändigt bzw den Pass zur Kopie ausgehändigt.


BaldMama1234

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Das ist nicht ganz richtig, ich habe den Mutterpass nie abgegeben, sondern eine Bescheinigung, die halt nicht bezahlt wird. Allerdings ist es so, dass das dort ein allgemeines Vorgehen ist, das eigentlich rechtswidrig ist (allein schon datenschutzmäßig). Man muss dazu sagen, dass sie die Bescheinigung aber grundsätzlich akzeptieren. Sie fragen aber nicht nach etwas schriftlichem, sondern erwähnen selbst nur den MP.


Andrea6

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Es ist schon gar nicht nachvollziehbar, daß Du dem AG den Mutterpaß hast einsehen lassen, erst recht nicht, daß er diesen kopiert hat. Es ist ausreichend, dem AG die Schwangerschaft mitzuteilen, wünscht er ein Attest so trägt er die Kosten dafür (so teuer ist das ja nun nicht...). Die Kopie des MP in der Personalakte ist natürlich umgehend zu entfernen Auf einen Streit mit dem AG ("gibt es die Möglichkeit so etwas zu melden bzw. wer ist für sowas zuständig") würde ich mich gar nicht einlassen, schon lieber deine Nerven.


MamavonMia123

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Ich habe für meinen AG eine Kopiedes Mutterpasses gemacht, auf der ich alles geschwärzt habe, was den AG nichts angeht. Zum Schluss stand da mein Name und der ET.  


mamavonbaby

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Du wusstest doch, das der Arbeitgeber da igendeinen Nachweis haben möchte. Ich habe sofort nach Aushändigung des Mutterpases eine Kopie gemacht. Da stand auch noch nichts weiter drin als mein name und der ET.


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