LaLe10
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: ich befinde mich zZ in Elternzeit von meiner ersten Tochter, in meiner Elternzeit ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Jetzt bin ich erneut schwanger & werde aus meiner Elternzeit wieder in Mutterschutz gehen um danach die Elternzeit für unser zweites Kind zu beginnen. Allerdings habe ich während meinem Mutterschutz anscheint kein Krankenversicherungsschutz - da meine 1. Elternzeit endet & ich weder ein Arbeitsverhältnis noch arbeitssuchend gemeldet bin. Jetzt zu meiner Frag: Kann man sich aus dem Mutterschutz arbeitssuchend melden? Danke für ihr Hilfe!
Hallo, ohne AG keine EZ.beitragsfreie KK dann nur während des Bezuges von EG. Sie können ohne Ag auch nicht in Mutterschutz oder EZ gehen. Sie werfen das alles ziemlich durcheinander. Da Sie nicht geschrieben haben, wann Kidn 1 geboren ist, kann ich Ihnen och nicht einmal sagen, ob Sie zZ überhaupt noch Krankenversicherungsschutz haben. Melden Sie sich schnellstens dort. Liebe Grüße NB
mellomania
du hast keine elternzeit mehr. das nur als kurze info. du bist hausfrau mit elterngeldbezug. daher musst du dich beim amt melden und mit denen klären, wie lange du daheim bleiben möchtest. rechne dir aus, wie lange du dir das leisten kannst. ab dem 1. geburtstag des kindes hast du einen rechtsanspruch auf betreuung. kann kita oder tamu sein. wenn du nicht selber einen platz findest, wird dir was zugeteilt vom amt. nur wenn du dem jobcenter 15 h pro woche zur verfügung stehst und das kind betreut ist, hättest du anspruch auf alg. das sind die infos, dir mir gerade einfallen.
Felica
Dein großer Denkfehler ist der, das du meinst in EZ zu sein. Das bist du nicht, du bist Hausfrau. Du gehst also weder in den Mutterschutz, noch in die zweite Elternzeit. Den beides hast du so nicht. Und ja, entweder musst du dich dann selbst versichern oder wenn du verheiratet bist in die Krankenversicherung deines Mannes. Weit besser wäre es aber sich dringend um eine Kinderbetreuung zu kümmern, egal wie, damit du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Std in der Woche zur Verfügung stehst damit du Anspruch auf ALG1 hast. Damit wärst du wieder krankenversichert und hättest dann auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Über das EG wärst du dann darüber hinaus wieder versichert bis das EG endet.
Mitglied inaktiv
Fragen... Wann Kind 1 geboren Wann lief der Arbeitsvertrag aus? Bekommst du noch Elterngeld? Wann beginnt der neue Mutterschutz?
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