LaLe10
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: ich befinde mich zZ in Elternzeit von meiner ersten Tochter, in meiner Elternzeit ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Jetzt bin ich erneut schwanger & werde aus meiner Elternzeit wieder in Mutterschutz gehen um danach die Elternzeit für unser zweites Kind zu beginnen. Allerdings habe ich während meinem Mutterschutz anscheint kein Krankenversicherungsschutz - da meine 1. Elternzeit endet & ich weder ein Arbeitsverhältnis noch arbeitssuchend gemeldet bin. Jetzt zu meiner Frag: Kann man sich aus dem Mutterschutz arbeitssuchend melden? Danke für ihr Hilfe!
Hallo, ohne AG keine EZ.beitragsfreie KK dann nur während des Bezuges von EG. Sie können ohne Ag auch nicht in Mutterschutz oder EZ gehen. Sie werfen das alles ziemlich durcheinander. Da Sie nicht geschrieben haben, wann Kidn 1 geboren ist, kann ich Ihnen och nicht einmal sagen, ob Sie zZ überhaupt noch Krankenversicherungsschutz haben. Melden Sie sich schnellstens dort. Liebe Grüße NB
mellomania
du hast keine elternzeit mehr. das nur als kurze info. du bist hausfrau mit elterngeldbezug. daher musst du dich beim amt melden und mit denen klären, wie lange du daheim bleiben möchtest. rechne dir aus, wie lange du dir das leisten kannst. ab dem 1. geburtstag des kindes hast du einen rechtsanspruch auf betreuung. kann kita oder tamu sein. wenn du nicht selber einen platz findest, wird dir was zugeteilt vom amt. nur wenn du dem jobcenter 15 h pro woche zur verfügung stehst und das kind betreut ist, hättest du anspruch auf alg. das sind die infos, dir mir gerade einfallen.
Felica
Dein großer Denkfehler ist der, das du meinst in EZ zu sein. Das bist du nicht, du bist Hausfrau. Du gehst also weder in den Mutterschutz, noch in die zweite Elternzeit. Den beides hast du so nicht. Und ja, entweder musst du dich dann selbst versichern oder wenn du verheiratet bist in die Krankenversicherung deines Mannes. Weit besser wäre es aber sich dringend um eine Kinderbetreuung zu kümmern, egal wie, damit du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Std in der Woche zur Verfügung stehst damit du Anspruch auf ALG1 hast. Damit wärst du wieder krankenversichert und hättest dann auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Über das EG wärst du dann darüber hinaus wieder versichert bis das EG endet.
Mitglied inaktiv
Fragen... Wann Kind 1 geboren Wann lief der Arbeitsvertrag aus? Bekommst du noch Elterngeld? Wann beginnt der neue Mutterschutz?
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit