Ich habe über die Ferne einen Vertrag mit einer Hebamme für einen Vorbereitungskurs geschlossen. Diesen möchte ich nun innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Sie möchte mich jedoch nicht aus dem Vertrag lassen und gibt an, dass eine Kündigung nicht möglich sei.
Könnten Sie mir bitte die Stellen nennen, an die ich mich wenden kann?
Viele Grüße
von
CaroB.
am 14.05.2022, 15:20
Antwort auf:
Wo unseriöse Hebammen melden?
Hallo,
Sie wollen nicht kündigen, sondern widerrufen. Dies ist möglich, wenn es sich um einen FernabsatzV handelt, § 312c BGB. Das war ein Online-Kurs?
Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. War das so?
Dann ist zu prüfen, ob § 312g Nr. 9 BGB greift, also Verträge ...... zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
So ein Vorbereitungskurs ist ja med. nicht vorgeschrieben o.ä., oder? Das ist ja einfach eine private Vorbereitung, die man freiwillig macht.
Ich habe keine Rechtssprechung gefunden (nur zu einem Vorbereitungskurs für eine Bootsprüfung), aber mein Rechtsempfinden würde es darunter subsumieren, da ja auch bestimmte Termine vorgesehen waren.
Dann gibt es kein Widerrufsrecht.
Ich kann Ihnen aber nicht sagen, ob es ein Richter auch so sehen würde (5 Juristen 10 Meinungen).
Auch eine Kündigung muss der Vertrag nicht enthalten.
Lange Rede, kurzer Sinn.
Nach meiner Rechtsauffassung ist die Hebamme im Recht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.05.2022
Antwort auf:
Wo unseriöse Hebammen melden?
Steht im Vertrag eine Kündigungsfrist?
von
mellomania
am 14.05.2022, 15:46
Antwort auf:
Wo unseriöse Hebammen melden?
Welche Widerrufsfrist meinst du? Online beträgt diese Frist 14 Tage ab Unterschrift/Vertragsabschluss. Bei einem reinen Online-Abschluss. Habt ihr euch aber persönlich getroffen u der Vertrag wurde dir dann per Mail zB zugesendet, ist das kein Online-Handel. Meinst du diese Frist? Wenn diese verstrichen ist, gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
von
cube
am 14.05.2022, 18:33
Antwort auf:
Wo unseriöse Hebammen melden?
Wie auch immer...du kannst Ihr auch einfach Kündigen....verweise Sie bei weiteren Einwänden auf § 627 und 628 BGB....Jenachdem warum du kündigst.
Und auch wenn sie dann theoretisch Schadensersatzforderungen haben könnte...wenn Sie dadurch tatsächlich Geldeinbußen hätte......bei den langen Listen findet sie garantiert jemanden der deinen Platz gerne will...Sie wird keinen Schaden dadurch haben.
von
mamavonbaby
am 14.05.2022, 20:17
Antwort auf:
Wo unseriöse Hebammen melden?
Ohne Genaueres zum Vertragsschluss und zur Art des Vertrages zu wissen, kann man schlecht etwas zu einer Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen sagen.
grundsätzlich gilt: Verträge sind zu halten!
Ob und inwieweit Du kündigen, zurücktreten oder sonst etwas tun kannst, um nicht am Vertrag festhalten zu müssen, kommt auf die Umstände an.
Aber auch dazu müsste man wissen, was es für ein Kurs ist (Dauer? Zahlungsweise? Gibt es AGB?). Und insbesondere: was es für ein Vertrag ist.
von
Berlin!
am 16.05.2022, 09:38