Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss nach der Elternzeit mein bestehender Arbeitsvertrag gekündigt werden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss nach der Elternzeit mein bestehender Arbeitsvertrag gekündigt werden

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn ich danach auf 450 Euro arbeiten möchte? Ich habe vor der EZ auf Teilzeit (50*) gearbeitet. Nun möchte ich nur noch an zwei Nachmittagen arbeiten. Mein AG will jetzt meinen alten AV, der unbefristet ist, kündigen und einen neuen auf 450 Euro ausstellen. Ich denke weil er diesen befristen will um mich zeitnah wieder zu kündigen. Darf er das? Würde mich auf eine hilfreiche Antwort freuen. Muss morgen zum Termin bei meinem AG. Danke im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können den Vertrag ja nicht mehr erfüllen u wollen keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mehr nachgehen. Besser für Sie wäre eine Abänderung des Vertrages. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Nein, eigentlich nicht. Üblich ist ein Zusatzvertrag (Zusatzvereinbarung) zum alten Vertrag, der auf die Dauer der Elternzeit befristet ist. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vielen Dank für die Antworten. Ich war jetzt bei meinem AG und er meinte, da ich ja nicht mehr auf 50%, also Teilzeit arbeiten werde muss ich einen neuen Vertrag mit ihm auf 450 Euro abschließen. Er will nun einen aufsetzen und ich soll dann zum unterschreiben kommen. Kann er diesen Vertrag jetzt befristen obwohl mein alter Vertrag unbefristet war??? Ich habe grundsätzlich nichts gegen einen neuen Vertrag aber ich möchte auch nicht auf meine Vorteile aus dem alten Vertrag verzichten nur weil ich jetzt weniger arbeiten komme. Sprich: ich möchte jetzt nicht zwingend einen befristeten Vertrag bekommen. Außer es ist gesetzlich so geregelt. Dann wäre es ok. Vielen Dank nochmal....


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, im September läuft meine Elternzeit aus und ich werde an den gleichen Arbeitsplatz wie vorher zurückkeren (gleiche Stundenzahl,gleiche Arbeit und gleiches Gehalt). Das wurde in einem persönlichen Gespräch so vereinbart. Allerdings haben mich Bekannte darauf angesprochen, ob ich das auch schriftlich bestätigt bekommen hätte? Brauche ich das ...

Die Elternzeit endet am 8. Dezember. Gilt der alte Arbeitsvertrag ab dem 9. Dezember oder erst ab dem folgenden 1., also ab 1. Januar? Mit freundlichem Gruß und vorab schon mal Dank für die Antwort.

Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt.  Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...

Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...

Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte.  Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...

Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet.  Fangen wir Mal an..  Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde.  Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...

Guten Tag,  Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.