Hallo, im September läuft meine Elternzeit aus und ich werde an den gleichen Arbeitsplatz wie vorher zurückkeren (gleiche Stundenzahl,gleiche Arbeit und gleiches Gehalt). Das wurde in einem persönlichen Gespräch so vereinbart. Allerdings haben mich Bekannte darauf angesprochen, ob ich das auch schriftlich bestätigt bekommen hätte? Brauche ich das, einen neuen Arbeitsvertrag? Oder wäre das nur bei Änderungen, wie zB Teilzeit nötig. Danke und Gruss Silke
Mitglied inaktiv - 05.06.2003, 19:20