littleFirefighter
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwar bereits eine ähnliche Frage hier im Forum gefunden, aber ganz ist meine Frage leider dennoch nicht beantwortet. Deswegen wende ich mich an Sie, in der Hoffnung zu verstehen, wie meine Rechte & Pflichten in Zukunft ausssehen werden. Kurz zu mir: Ich habe in einem sehr großen Unternehmen gelernt und dort auch mehrere Jahre bis zu meiner Schwangerschaft gearbeitet. Mittlerweile habe ich 3 Kinder bekommen. Jetzt läuft nach 9 Jahren meine Elternzeit aus. Ich habe jetzt auch meinen Antrag auf Teilzeit ausgefüllt und an die zuständige Stelle geschickt. Jetzt kam der Anruf, dass meinem Wunsch nur knapp 16 Stunden und nur Montag, Dienstag, Mittwoch nicht nachgekommen werden kann. Ich müsse mindestens 20 Stunden arbeiten, auf jeden Fall von Montag bis Freitag und ich müsse auch am Schichtbetrieb teilnehmen. Dies ist für mich aber aus diversen Gründen nicht möglich. Dagegen spricht vor allem die Kinderbetreueung. Mein ältestes Kind (8 Jahre) geht zur Schule, hat teilweise nur bis 11:20 Uhr Schule. Einen Hort gibt es bei uns nicht. In der Schule bestünde zwar grundsätzlich die Möglichkeit zu essen und dann erst später mit dem Bus nach Hause zu fahren, aber da mein Sohn an Zöliakie leidet kann er dort nicht essen. Weiterhin bekommt mein mittleres Kind jetzt Ergotherapie die für Kindergartenkinder nur am Vormittag angeboten wird. Nach dem Sommerferien soll dann ggf. mein jüngstes Kind Logopädie bekommen. Dies findet auch wieder nur am Vormittag für Kindergartenkinder statt. Und selbst wenn es Nachmittags statt finden würde wäre das ein Problem, da ich ja mit dem ältesten Kind Hausaufgaben machen muss. Ich bräuchte also zumindest einen Tag in der Woche auf den ich solche Termine legen kann. Weiterhin fahre ich ohne Berufsverkehr gut 45 Minuten zu meiner Arbeit, mit Berufsverkehr schon auch mal eine Stunde. Für mich ist es kaum machbar hier auf dem Land meine Kinder versorgt zu bekommen, wenn ich wirklich mehr als meine 16 Stunden arbeiten muss. So wie ich das Teilzeitarbeitsgesetz verstehe, muss ich mindestens 15-30 Stunden die Woche arbeiten. Ist es dem Arbeitgeber erlaubt mir vorzuschreiben, ob ich nur 15 Stunden arbeiten möchte oder die maximale Stundenanzahl von 30? Weiterhin möchten die im Sekretariat, dass ich ERST meinen neuen Antrag auf Teilzeit ausfülle und OHNE den Teil "Arbeitszeitverteilung", weil mir nicht zustünde Wünsche zu äußern (da stellt sich mir aber die Frage, warum das überhaupt auf dem Formular mit draufsteht, ich rede hier ja von einer der größten Firmen hier in Deutschland die ihre eigenen Formulare und Dokumente haben) und dann - wenn fest steht in welche Abteilung ich komme - kann ich versuchen einen Präferenzantrag zu stellen und genehmigt zu bekommen. Die Dame aus dem Sekretariat hat mir auf meine Fragen nur zögerlich, pampig oder nicht Aussagekräftig geantwortet. Ich habe das Gefühl, das mir was anderes zusteht als die mir gewähren möchten. Leider ist der einzige mir bekannte Mitarbeiter vom Betriebsrat zur Zeit im Urlaub, deswegen hoffe ich, dass Sie mir vorab weiterhelfen können, nicht das hier irgendeine Frist verstreicht und ich dann den Kürzeren ziehe nur weil ich mich nicht auskenne. Für Ihre Hilfe und Zeit schon mal herzlichen Dank.
Hallo, entscheidend ist, was im vertrag steht und wie es vorher war. Hinzu kommt, was Sie vorher gearbeitet haben und ob es betreiblich möglich ist, dies auch ohne Schicht zu tun. Letztlich spielt eine Rolle, was bei anderen TZ.-Kräften gilt. Liebe Grüße NB
CKEL0410
Hallo. Hast du früher auch in schicjten gearbeitet? Wenn ja musst du es keider auch jetzt. Wie es bei den stunden aussieht kann ich dir nicht sagen. Und ich glaube bestimmte tage etc muss er auch nicht ermoglichen.
littleFirefighter
Ja, habe früher Schicht gearbeitet. Ich kenne es aber so, dass die Teilzeitkräfte früher bei uns auch nur Vormittags gearbeitet haben. Weiterhin habe ich einen Artikel bei Spiegel gelesen, dass auch einem Schichtarbeiter das Recht auf Teilzeit zusteht und der Arbeiter muss jetzt auch nur von 10-14 Uhr arbeiten, obwohl der Arbeitgeber erst abgelehnt hat. Deswegen ist es auch als Laie so schwer zu verstehen, was jetzt wirklich Gesetz ist und was im Ermessenspielraum des Arbeitgebers liegt.
CKEL0410
Wie gesagt er kann dir mit den Arbeitszeiten entgegen kommen. Aber ein Recht darauf hast du nicht. Ich seh da schwarz. Aber vielleicht kann Frau Bader wenigsten was bezüglich der Stunden sagen.
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