Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich mich nach der Elternzeit arbeitslos melden ?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss ich mich nach der Elternzeit arbeitslos melden ?

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Hallo Frau Bader, ich bin noch bis Oktober in Elternzeit und habe zur Zeit einen Minijob. Da ich diesen zum Sommer beenden werden, bin ich bereits auf der Suche nach einem neuen Job ab Ende Elternzeit. Nun meine Frage: Wenn kein neuer Job bis Ende Elternzeit genommen wird, muss man sich dann Arbeitslos melden ? Wenn ja, bekomme ich dann Arbeitslosengeld ? Wenn ja, welches wird bezahlt ? Vielen Dank für eine Info. VG Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie müssen sich zeitig melden, bei einem versicherungspflichtigen Kob mind. 3 Mo. vor Ende 2. Wenn Si nur den Minijob hatten, bekommen Sie kein ArbGeld I, Sie haben ja nicht eingezahlt 3. Im übrigen bekommt man nur ArbGeld I, wenn man dem ARbeitsmarkt zur Verfügung steht Liebe Grüsse, NB


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