Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, befinde mich gerade in folgender Situation und weiß nicht so wirklich weiter: Ich bin Beamtin. Nach der Geburt meines 1.Kindes habe ich ein Jahr Elternzeit genommen und direkt im Anschluss eine TZ-Beschäftigung aufgenommen, diese habe ich für zunächst ein Jahr beantragt. Innerhalb diesem Jahres bin ich erneut schwanger geworden. Da mir noch nicht klar war, ob ich oder mein Partner beim 2.Kind Elternzeit nehmen möchte, habe ich den Antrag auf die TZ-Stelle nicht verlängert, d.h. vor Beginn des neuen Mutterschutzes habe ich wieder einen Anspruch auf eine VZ-Stelle. Mein Dienstherr müsste mir somit für die Zeit des Mutterschutzes die vollen Dienstbezüge zahlen. Ich habe jetzt einen Anruf von der Personalverwaltung erhalten, bei welchem ich aufgefordert wurde, bis zum Beginn des Mutterschutzes eine weitere TZ-Beschäftigung zu beantragen. "Damit das alles seine Ordnung hätte.." Da ich mich bereits im Resturlaub vor Beginn des Mutterschutzes befinde, muss ich sowieso nicht mehr bei der Arbeit erscheinen. Muss ich das machen? Dann würden mir doch auch im Mutterschutz nur die TZ-Bezüge gezahlt. Habe mich bei dem Telefonat unter Druck gesetzt gefühlt und weiß jetzt nicht, ob ich den Antrag stellen muss oder es einfach bleiben lasse. Was für Nachteile könnten mir entstehen? Danke und viele Grüße, N.
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB
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