Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss der AG bei einer Verlängerung der beantragten EZ für 2 Jahre genehmigen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss der AG bei einer Verlängerung der beantragten EZ für 2 Jahre genehmigen?

Würmchen2610

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Hallo Frau Bader, ich habe für 2 Jahre EZ beantragt. Ich würde gerne noch das dritte Jahr EZ in Anspruch nehmen. Deshalb habe ich dies bereits in der Personalabteilung angekündigt. Zeitmässig bin im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen. Mir wurde im Gegenzug gesagt, dass der Fachbereich die Verlängerung genehmigen muss. Als Begründung wurde mir das BAG vom 18.10.2011, AZ.9 AZR 315/10 genannt. Bis jetzt bin ich immer davon ausgegegangen, dass bei einer EZ von 2 Jahren eine Verlängerung der EZ unproblematisch sei. Was stimmt nun? Vielen lieben Dank vorab und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Urteil betrifft den Sachverhalt, dass man WENIGER als 2 Jahre beantragt. Liebe Grüße NB


SumSum076

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In dem Fall hatte die Frau nur 1 Jahr EZ beantragt. Dann benötigt man die Zustimmung vom AG. Lad dir mal die Broschüre vom Familienministerium "Elterngeld und Elternzeit" runter, da steht es auch drin, dass du für das dritte nicht die Genehmigung brauchst. Die kannst du dann auch deiner Personalabteilung schicken. Gruß Sabine


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