Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss bei Teilzeit in Elternzeit der neue AG über den alten AG informiert werden?

Frage: Muss bei Teilzeit in Elternzeit der neue AG über den alten AG informiert werden?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein aktueller AG hat mir die Zustimmung gegeben, während meiner Elternzeit bei einem anderen AG zu arbeiten (zu große Entfernung zum Arbeitsort). Nun habe ich die Möglichkeit, einen unbefristeten Vertrag bei einem anderen AG in der Nähe zu bekommen, und würde gerne von Ihnen wissen, ob der neue AG wissen muss, dass ich noch einen weiteren "auf Eis gelegten" Arbeitsvertrag habe. Ich glaube nicht, dass er dies akzeptieren würde... Dazu hatte ich mich bereits telefonisch bei der Hotline eines Arbeitsgerichts erkundigt. Dort sagte man mir, dass der neue AG nicht unbedingt informiert werden müsste. Ein Anruf bei meiner Krankenkasse ergab allerdings das Gegenteil: Bei der Krankenkasse/SV-Meldung wird zwischen "einem" und "mehreren Beschäftigungsverhältnissen" unterschieden. Man sagte mir dort, wenn mich mein neuer AG anmeldet, gibt es mit Sicherheit eine Rückfrage dazu, so dass alles "auffliegen" könnte. Was meinen Sie dazu, gilt das auch während der Elternzeit? Kennen Sie solche Fälle bzw. haben Sie einen guten Rat für mich, wie ich mich am besten verhalte? Eigentlich wollte ich nicht kündigen, möchte aber auch das Vertrauen des neuen AG nicht gleich aufs Spiel setzen. Das wäre der einzige Grund für eine Kündigung, allerdings würde ich so ja auch mein zweites Elternjahr "verlieren". Hätte das weitere Nachteile für mich? Kündigen müsste ich bis in 14 Tagen und würde mich deshalb über eine rasche Rückmeldung von Ihnen freuen. Herzlichen Dank vorab!!! SmottyBaby


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so ganz verstehe ich das mit den vielen Arbeitgeber nicht. Grundsätzlich muss man aber, wenn man bei einem neuen Arbeitgeber in Elternzeit eines anderen Arbeitgebers arbeiten möchte, dies dem alten Arbeitgeber mitteilen, ansonsten besteht ein Grund zu einer fristlosen Kündigung. Mit freundlichen Grüßen, NB


SumSum076

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Du hast einen alten Vertrag (vor der Geburt), hast die Genehmigung bei einem anderen (2.) AG zu arbeiten und hast nun einen dritten AG gefunden? Du meinst, ob der 3. AG vom zweiten AG oder ersten (alten) AG wissen muss? Ich kenn das so, dass das vertraglich geregelt ist, ob man nebenher arbeiten darf und ob man dazu die Zustimmung braucht... Oder meinst du, ob der 1. (also AG vor der Geburt) von einem 3. AG wissen muss? In der Elternzeit musst du den 1. AG für jede andere Beschäftigung um Zustimmung bitten, wenn du den alten Vertrag weiter behalten willst. Auch wenn du schon die Zustimmung für 1 Beschäftigung hast. Gruß Sabine


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